Agentur Alberts

Agentur Alberts - Versicherungsmakler oHG
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Zusatzversicherungen zur GKV

Aufgrund der Kostenexplosion im Gesundheitswesen hat die Gesetzliche Krankenversicherung ihre Leistungen drastisch gekürzt. Möchte ein GKV-Versicherter bessere Leistungen, so muss eine zusätzliche private Absicherung abgeschlossen werden. Nur so ist es möglich auf das Niveau einer privaten Krankenversicherung zu kommen.

Stationäre Zusatztarife:

Stationäre Zusatzversicherung erhöhen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei stationären Aufenthalten. Dies betrifft sowohl die Unterbringung, als auch die Behandlung.

Privatpatient mit Anspruch auf Chefarztbehandlung im
Ein -oder Zweibettzimmer
Beratung für Versicherungen | Chefarztbehandlung
freie Krankenhauswahl Beratung für Versicherungen | Krankenhauswahl

Auf drei wichtige Merkmale müssen Sie im Tarifwerk des Anbieters achten:

Erstattung von Honoraren über die Höchstsätze der Gebührenordnung hinaus Beratung für Versicherungen | Höchstsätze
Die Erstattung der Mehrkosten, falls die Unterkunft im gewählten Krankenhaus teurer ist als die im zugewiesenen Krankenhaus. Beratung für Versicherungen | Mehrkosten
Der Versicherer verzichtet auf das übliche Recht den Versicherungsnehmer im Leistungsfall zu kündigen. Beratung für Versicherungen | Berufsunfähigkeit

Zahnzusatzversicherungen

Ab dem 1. Januar 2005 gilt für Versicherte in einer Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ein völlig neues Zuschuss-System, wenn es um Zahnersatz geht:
War es bisher so, dass bei einem Zahnersatz von Seiten der Krankenkasse - je nach Bonus - eine prozentuale Bezuschussung auf die vertraglich vereinbarten Kosten in Höhe von 50, 60 oder 65 % erfolgte, so wird nun für einen entsprechenden Befund ein fester Zuschuss gewährt. Dabei spielt es dann keine Rolle mehr, wie nun diese Lücke versorgt wird, stets wird von der Kasse das Gleiche - ein sog. befundorientierter Festzuschuss - bezahlt, der eine Grundversorgung abdeckt. Der Anspruch des Versicherten hat sich von der ehemaligen "Sachleistung der besonderen Art" in eine Geldleistung geändert.
Achtung! Die Leistungsaussagen der Anbieter genau prüfen!
Es wird nur geleistet, wenn auch die GKV leistet.

Das bedeutet, Ihre private Zahnzusatzversicherung leistet nur, wenn die gesetzliche Krankenkasse auch leistet. Die Leistungen der GKV werden aber immer weniger. Im Zweifel muss dann Ihre Zusatzversicherung auch nicht leisten. Es wird nur auf Basis der Regelversorgung erstattet.

Viele Tarife die mit sehr günstigen Prämien und hohen Erstattungen (bis zu 100%) werben, erstatten aber nur auf Basis der sogenannten Regelversorgung. Diese Regelversorgung beinhaltet nur Erstattungen einfacher Zahnarzt-Leistungen. Der Großteil der Zahnarzt-Leistungen wird aber privatzahnärztlich abgerechnet, und liegt teilweise bis zu 10 mal höher als die Regelversorgung. Tarife die nur auf Basis der Regelversorgung erstatten, haben eigentlich keinerlei Wert, und sollten nicht abgeschlossen werden.

Weitere starke Leistungseinschränkungen:

Viele Anbieter, die in ihrer Werbung hohe Leistungen auch für teure Zahnarzt-Maßnahmen versprechen, leisten in der Praxis nur sehr eingeschränkt. Das Kleingedruckte beschränkt die Erstattungen oft auf einen niedrigen Gesamt-Betrag.

Typische Einschränkungen:

  • Es wird nur für eine bestimmte Zahl an Zähnen geleistet. D.h. die Anzahl der geleisteten Implantate wird beschränkt.
  • Begrenzung des Betrages pro Implantat, z.B. 300,- €, die tatsächlichen Gesamtkosten liegen aber bei bis zu 1500,- bis 2000 €.
  • Leistungsaussagen beziehen sich auf eine Sachkostenliste, selbst wenn die Sachkostenliste den tatsächlichen Kostenaufwendungen entsprechen sollte, aufgrund der inflationären Entwicklung ist eine Dynamisierung der Beträge notwendig.
  • Verblendungen für die Kronen ist auf den sichtbaren Bereich beschränkt.
  • Summenbegrenzungen; die Limitierungen sollten nach einer bestimmten Anzahl von Jahren entfallen.
  • Es handelt sich um eine Risikoprämie, d.h. unabhängig vom Schadensverlauf wird die Prämie im Zeitablauf immer teurer.
  • Aussagen wie: "100 % schon ab 5 € im Monat", sollten Sie daher skeptisch machen.

Information und eine weitere Beratung erhalten Sie in unserem Büro in Hamburg oder am Telefon. Egal ob für Krankenversicherung (PKV) oder als Beihilfe. Wir haben PKV Tarife im Vergleich. Auch für Berufsunfähigkeit (BU) und der privaten Altersvorsorge. Wir freuen uns über Ihren Anruf.

Sollten Sie momentan keine Zeit für eine Beratung haben, so benutzen Sie bitte unser Kontaktformular um uns eine Nachricht zu übersenden. Wir rufen Sie gerne zurück. Oder nutzen Sie auch gerne diese e-Mail:  infoline@agentur-alberts.de

Als ungebundener Versicherungsmakler haben wir die Möglichkeit unabhängig zu beraten.

Fragen Sie auch die Verbraucher-Beratung Hamburg.


Ambulante Zusatzversicherungen

Sonderfall: Privatpatient in der GKV
oder Kostenerstattungstarif GKV mit Restkostenversicherung PKV

Wenn Sie das Kostenerstattungsprinzip gewählt haben, zahlen Sie zunächst alle Rechnungen für alle Leistungen selbst, Sie sind als Selbstzahler direkter 'Vertragspartner' des Arztes, es erfolgt die Behandlung als Privatpatient.

Grundlage der Vergütung für Versicherte, die Kostenerstattung gewählt haben, ist die für Selbstzahler und Privatpatienten gültige amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Neu geregelt ist auch die Möglichkeit, die Wahl der Kostenerstattung auf den Bereich der ambulanten Behandlung zu beschränken. Der Versicherte ist bei seiner Wahl zur Kostenerstattung für die Dauer von mindestens einem Jahr gebunden.

Der Umfang der Kostenerstattung der GKV ist höchstens auf die Vergütung beschränkt, die die gesetzliche Krankenkasse bei Erbringung im Sachleistungsprinzip zu tragen hätte. Hieraus können sich Differenzbeträge ergeben, welche seitens der gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden

Bei der Wahl der Kostenerstattung mit Behandlung als Privatpatient sollte das Restkostenrisiko durch eine private Zusatzversicherung für ambulante und/oder stationäre Heilbehandlung abgedeckt werden.

Ambulante Krankenzusatzversicherung

Zusatzversicherung - Kostenerstattung

Zahnzusatzversicherung zur GKV


Heilpraktiker-Versicherungen

Eine immer größere Bedeutung nimmt der Heilpraktiker im Behandlungsumfeld ein.
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt grundsätzlich nicht für naturheilkundliche Anwendungen.

Wichtig ist hier wieder auch, ähnlich wie in der Zahnzusatzversicherung, der Bezug der Leistungserstattung.

Das Leistungsverzeichnis sollte sich auf das Hufelandverzeichnis beziehen sowie auf
die Gebührenordnung für Heilpraktiker und auf der Gebührenordnung für Ärzte (Wichtig für den Schulmediziner um die naturheilkundlichen Leistungen abzurechnen.

Leistungsaussagen, die sich auf das eigene Leistungsverzeichnis des Versicherers beziehen, sind mit Vorsicht zu genießen.


Private Pflegezusatzversicherung

Die steigende Lebenserwartung ist Fluch und Segen zugleich: Die Gefahr, zum Pflegefall zu werden, gehört zweifelsohne zu den Nachteilen. Nach Prognosen des Statistischen Bundesamtes dürften in rund zwanzig Jahren fast dreieinhalb Millionen Bundesbürger und damit mehr als jeder zwanzigste auf Hilfe angewiesen sein.

Um die finanziellen Folgen abzufedern, wurde 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt, in die jeder Krankenversicherte seither einzahlen muss. Dafür bekommt er im Bedarfsfall einen monatlichen Pauschalbetrag von zurzeit maximal 1470 Euro. Weil ein Heimplatz aber schnell über 3000 Euro kostet, entsteht in vielen Fällen eine Deckungslücke.

Die Pflegezusatzversicherung soll Zusatzschutz bieten, wodurch die gesetzlichen Leistungen entweder aufgestockt (Pflegekostenpolice) oder bei Pflegebedürftigkeit ein bestimmtes Tagegeld (Pflegetagegeldpolice) gezahlt wird

Pflegetagegeldversicherung: Der Leistungsumfang und die Höhe des Tagegeldes wird in der Pflegetagegeldpolice bestimmt. Für jeden Tag, an dem der Versicherte pflegebedürftig ist, wird ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten der vereinbarte Tagessatz gezahlt.

Pflegekostenversicherung: Die Pflegekostenpolice erhöht die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung um einen festgelegten Satz (meist zwischen 20 und 200 Prozent). Ob damit die finanzielle Lücke gefüllt wird, die im Pflegefall entsteht, ist schwer zu bestimmen.

Die Pflegekostenversicherung bezieht sich vertraglich auf die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Bei einer Änderung in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, wirkt sich die Änderung auf das Preis-Leistungs-Verhältnis der Pflegezusatzversicherung leider meist negativ aus. Das Tagegeld wird hingegen durch derartige Änderungen nicht berührt.


Informationen und weitere Auskunft zur PKV erhalten Sie in unserem Büro in Hamburg und auch am Telefon. Wir haben die PKV Tarife im Vergleich. Rufen Sie uns an.

Als ungebundener Versicherungsmakler haben wir die Möglichkeit unabhängig zu beraten.

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Wir pflegen die individuelle Beratung für die private Krankenversicherung - Tarife im Vergleich ( PKV ) - Information und Beratung am Telefon und persönlich im Beratungsbüro in Hamburg Poppenbüttel. Wir helfen auch gerne bei sogenannten Problemfällen mit Vorerkrankungen.

Fragen Sie auch die Verbraucher-Beratung Hamburg und informieren Sie sich mit Testberichten wie zum Beispiel von Finanztest.


Übersicht!

Nutzen Sie die Möglichkeit sich über die Testergebnisse und Analysen von verschiedenen Anbietern selbst im Internet zu informieren. Natürlich stehen wir Ihnen als Ratgeber unverbindlich zur Seite.

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