
Agentur Alberts - Versicherungsmakler oHG
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Die Aufgaben der Rechtsschutzversicherung ist es, die Kosten
eines Rechtsstreites zu übernehmen und nicht dafür zu sorgen das der
Versicherungsnehmer automatisch im Recht ist. Nach wie vor obliegt
die Urteilssprechung ganz allein den Gerichten!
Der Versicherungsnehmer kann also seine rechtlichen Interessen
wahrnehmen ohne dabei die finanziellen Folgen zu fürchten. Egal wie
das Gericht am Ende der Verhandlung urteilt. Auch derjenige der den
Prozess gewinnt, muss mit Kosten rechnen wenn der Prozessgegner
zahlungsunfähig ist. Dazugehören auch die eigenen Kosten wie
Anwalts. -und Gerichtskosten und die von der gegnerischen Partei.
Der Gewinner ist ein so genannter Zweitschuldner. Bei einem
Teilerfolg werden die Kosten im Verhältnis des Gewinnes zum
Verlieren aufgeteilt. Das gilt auch beim Vergleich.
Das Kostenrisiko bleibt also, auch wenn Sie ganz sicher im Recht
sind und gewinnen. Also im Umkehrschluss ist festzustellen, sollten
Sie stets über genügend Kapitalreserven verfügen, ist die
Rechtsschutzversicherung keine Versicherung für Sie.
Aber auch wenn genügend finanzielle Rücklagen vorhanden sind, kann
ein Rechtsstreit schnell Ihre Reserven zum schmelzen bringen. Für
ein durchschnittliches Bußgeldverfahren betragen die Kosten schon
rund 635 Euro. Im Klassiker, den Streitigkeiten aus dem
Arbeitsverhältnis, in den jede Partei in der ersten Instanz, ganz
unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, die eigenen Kosten selber
trägt. Hier übersteigen die Kosten in der Regel die tausend Euro
Marke. Rund 900.000 Verfahren werden jährlich vor den
Arbeitsgerichten ausgetragen.
Insgesamt werden jedes Jahr ca. 11 Mio. Fälle vor den deutschen Amts
- und Landgerichten verhandelt.
Die Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten
Versicherungen.
Im BGB § 823 ist folgendes geregelt:
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, die Gesundheit, die
Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen
widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus
entstehenden Schaden verpflichtet.
Eine finanzielle Begrenzung ist dabei nicht vorgesehen. Wir alle
haften also bei einem durch uns schuldhaft verursachten Schaden in
praktisch unbegrenzter Höhe mit dem gesamten jetzigen und
zukünftigen Vermögen. Dazu können das jetzige und künftige
Einkommen, Kapitaleinkünfte, Immobilienbesitz, Erbschaften, sogar
Lottogewinne usw. herangezogen werden. Ein größerer Schaden kann,
mit dieser Regelung, die gesamte materielle Existenz einer Person
gefährden. Dies wird die Verschuldungshaftung genannt. Daneben gibt
es auch die Gefährdungshaftung. Das bedeutet das die Person schon
allein durch den Besitz z.B. eines Hundes oder Kfz haften, auch wenn
bei einem Schaden den Besitzer keine unmittelbare Schuld trifft.
Dabei erfüllt die Haftpflichtversicherung folgende Funktionen, die
sonst der Versicherungsnehmer selber übernehmen müsste:
Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Insoweit gewährt die Haftpflichtversicherung Rechtsschutz.
Die Hausratversicherung deckt die Gefahren ab, denen das private
Eigentum ausgesetzt ist.
Dazu gehören in aller Regel:
Als Leistungserweiterung gelten die Elementargefahren wie:
Im Schadenfall wird die Versicherung zum Neuwert entschädigen. Bei
einigen Positionen wird der heutige Wert entschädigt und nicht der
Anschaffungspreis. Bestes Beispiel, der alte PC mit der Bezeichnung
486/DX 33 aus dem Jahre 1995 mit 8 MB Arbeitsspeicher und Win 3.11
für damals rund 1.500 DM angeschafft wird nach heutigen Maßstäben
keine 50€ Wert sein.
Ansonsten gilt der Neuwert nach heute gültigen Preisen ! Eine
Verpflichtung zum Neukauf der beschädigten, zerstörten oder abhanden
gekommenen Sachen gibt es nicht. Die Entschädigungssumme also
beliebig verwenden werden.
In der Hausratversicherung ist der komplette Hausrat versichert.
Denken Sie
auch an die Gegenstände die Sie im Keller, der Garage und auf dem
Dachboden aufbewahren. Einfacher Diebstahl wie Taschendiebstahl ist
allerdings
nicht versichert.
Folgende zusätzliche Kosten werden nach einem Versicherungsfall in
der Regel auch gezahlt:
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Als Kfz-Halter sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine
Haftpflichtversicherung abzuschließen. Jedes auf einer öffentlichen
Straße betriebene Fahrzeug muss vom ersten bis zum letzten Moment
haftpflichtversichert sein. Allein schon durch den Besitz eines
Kraftfahrzeuges unterliegen Sie der Gefährdungshaftung. Auch wenn
Sie bei einem Schaden keine Schuld trifft, z.B. bei technischem
Versagen am Fahrzeug, haften Sie für diesen entstandenen Schaden.
Durch die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist gewährleistet
das der Schadenersatz für das Verkehrsopfer garantiert ist.
Ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht ist strafbar.
Im berechtigten Schadenfall übernimmt das Versicherungsunternehmen
die Kosten für Personen- Sach- und Vermögensschäden, bis zur
vereinbarten Höhe der Versicherungssumme. Unberechtigte Ansprüche
wehrt das Versicherungsunternehmen hingegen auf eigene Kosten ab.
Für weitere Kosten wie zum Beispiel ein Strafverfahren oder einer
Nebenklage kommt das Versicherungsunternehmen nicht auf.
Eigenschäden fallen
nicht unter diese Versicherung. Der Schadensersatzanspruch des
Geschädigten richtet sich an Sie bzw. an Ihre Versicherung. Im Fall
der Kfz-Haftpflichtversicherung sogar direkt. Der Geschädigte kann
sich unter Umgehung Ihrer Person direkt an den Versicherer wenden.
Kaskoversicherung:
Die Kaskoversicherung dient dazu, den Versicherungsnehmer vor
Vermögensschäden zu bewahren. Hierbei wird zwischen Teil- und
Vollkaskoversicherung unterschieden.
Schäden und Gefahren die von der Teilkasko in der Regel abgedeckt sind:
Schäden durch Brand oder Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag,
Überschwemmung, Diebstahl des Fahrzeuges und/oder Teile die fest mit
Fahrzeug verbunden sind, Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen
Fahrzeuges mit Haarwild, Glasbruch, Brand- oder Schmorschäden an der
Verkabelung ausgelöst durch Kurzschluss sowie der Marderbiss.
Schäden und Gefahren die von der Vollkasko abgedeckt sind:
Alle in der Teilkasko genannten Schäden. Außerdem sind Eigenschäden,
die durch Unfall, mut- oder böswillige Handlungen Dritter
(Vandalismus), versichert.
Es gibt aber auch Ausnahmen.
Nicht Versichert sind Schäden durch Vorsatz sowie Trunkenheit am Steuer / Drogen + Medikamentenmissbrauch und der Beihilfe zum Diebstahl. Hier entfällt ganz klar der Versicherungsschutz. Nicht gezahlt wird auch bei Schäden die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen, Rennveranstaltungen, Krieg, innere Unruhe, Erdbeben etc..
Über 80 % aller Unfälle ereignen sich im Straßenverkehr, im Haus,
im Urlaub und beim Sport.
Also in der Freizeit.
Was ein Unfall ist, weiß im Grunde jeder. Gleichwohl muss innerhalb
der Versicherungswirtschaft der Begriff klar und eindeutig definiert
sein. In den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen lautet die
Definition wie folgt:
Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von
außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Nur während der Arbeit (und auf dem Weg dorthin und zurück) haben
Sie als Berufstätige(r) und Mitglied einer der Berufsgenossenschaft
den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Nur im Kindergarten
(und auf dem Weg dorthin und zurück) sind Ihre Kinder gesetzlich
versichert.
Umkehrschluss:
KEIN Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung
besteht daher für:
Um hier Vorsorge zu treffen empfiehlt sich eine private
Unfallversicherung. Aber auch hier gilt es natürlich sich
vorher genau zu informieren. Wie ist der Leistungsumfang die ich
benötige bzw. wünsche und wie lässt sich dieser
mit einem vernünftigen Beitrag realisieren.
Eckpunkte im Leistungsumfang sollten sein:
Die Baufinanzierung ist, wie auch bei Versicherungen, sehr individuell. Doch sollte der zukünftige Bauherr einige einfache Grundregeln beachten. Somit später aus dem Traumhaus kein Alptraumhaus wird.
Allerdings bevor der Notarbesuch ansteht, sollte erst einmal der
Kassensturz gemacht werden. Alles kommt in die Planung und alles
sollte hinterfragt werden. Mehrausgaben für die Absicherung des
Hause, evtl. Risiko-LV für den Bauherrn, viele besorgen sich für die
Bauzeit ein Zweitwagen für den Transport von Baumaterial etc.,
derzeitige Miete, Umzugskosten sowie die Grunderwerbssteuer nebst
Notarkosten, dies gilt alles mit zu berechnen.
Es sollte soviel wie möglich an Kapital "flüssig" gemacht werden.
Aktien/Fonds evtl. Sparverträge auflösen und bestehende
Bausparverträge auf den Prüfstand bringen. Hinzu kommt eine "stille
Reserve" von ca. 5.000 € bis 20.000 € aufzubauen. Die gilt es in der
Hinterhand, für alle Eventualitäten, bereit zuhalten. Als
Eigenkapital sollten rund 10 bis 15 % vorhanden sein.
Eigenleistungen liegen meist bei 5.000 bis 10.000 € ohne Material.
Außer der Bauherr und alle Freunde und Bekannten sind ausgebildete
Handwerker. Dann auch gerne etwas mehr. Es sollten Arbeiten sein,
welche zum Ende der Bauphase erbracht werden können. Es wäre fatal,
wenn aufgrund der Eigenleistung der Bau nicht rechtzeitig fertig
gestellt werden kann und dadurch Mehrkosten durch ein verlängertes
Mietverhältnis entstehen.
In die Finanzierung sollten auch nur 12 Monatsgehälter als
Berechungsgrundlage einfließen mit 1 % Tilgung. Über die
Sondertilgung sollte dann soviel wie möglich getilgt werden. So hat
der Darlehnsnehmer die Möglichkeit selber die Höhe der "13." Rate zu
bestimmen. Dadurch wird die monatliche Rate klein gehalten sowie
evtl. Engpässe besser überwunden und es "platzt" keine Ratenzahlung.
Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass nicht mehr als 40 % vom
Nettogehalt für die Finanzierung aufgewendet wird. Erfahrungsgemäß
geraten viele Finanzierungen in eine Schieflage wenn diese Zahl
überschritten wird.
Auch die durchschnittliche Laufzeit von rund 25 bis 28 Jahre muss bedacht werden. Von daher ist eine derzeitige Zinsbindung von 15 Jahre etwas teurer aber auch sicherer. Sie als Darlehnsnehmer haben bei dieser Variante die Möglichkeit nach 10 Jahren den Vertrag einseitig zu kündigen. Von der Fremdwährungsfinanzierung ist generell abzuraten, da ein evtl. Währungsrisiko einfach für einen so langen Zeitraum zu hoch ist. Auch wenn in Japan Darlehen mit ca. 2 % angeboten werden.
Wichtig: Ausschließlich maßgebend sind immer
die tariflichen Bestimmungen und Bedingungen der einzelnen
Versicherer!
Die Angaben wurden nach bestem Gewissen und Recherche gemacht. Wir
übernehmen keine Gewähr für dir Richtigkeit oder Vollständigkeit der
Angaben. Sollten Sie diesbezüglich Fehler entdecken oder andere
Unterlagen haben, freuen wir uns über einen Hinweis.
