Agentur Alberts

 Agentur Alberts - Versicherungsmakler oHG

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Sachversicherung

Rechtsschutzversicherung

Die Aufgaben der Rechtsschutzversicherung ist es, die Kosten eines Rechtsstreites zu übernehmen und nicht dafür zu sorgen das der Versicherungsnehmer automatisch im Recht ist. Nach wie vor obliegt die Urteilssprechung ganz allein den Gerichten!

Der Versicherungsnehmer kann also seine rechtlichen Interessen wahrnehmen ohne dabei die finanziellen Folgen zu fürchten. Egal wie das Gericht am Ende der Verhandlung urteilt. Auch derjenige der den Prozess gewinnt, muss mit Kosten rechnen wenn der Prozessgegner zahlungsunfähig ist. Dazugehören auch die eigenen Kosten wie Anwalts. -und Gerichtskosten und die von der gegnerischen Partei. Der Gewinner ist ein so genannter Zweitschuldner. Bei einem Teilerfolg werden die Kosten im Verhältnis des Gewinnes zum Verlieren aufgeteilt. Das gilt auch beim Vergleich.

Das Kostenrisiko bleibt also, auch wenn Sie ganz sicher im Recht sind und gewinnen. Also im Umkehrschluss ist festzustellen, sollten Sie stets über genügend Kapitalreserven verfügen, ist die Rechtsschutzversicherung keine Versicherung für Sie.

Aber auch wenn genügend finanzielle Rücklagen vorhanden sind, kann ein Rechtsstreit schnell Ihre Reserven zum schmelzen bringen. Für ein durchschnittliches Bußgeldverfahren betragen die Kosten schon rund 635 Euro. Im Klassiker, den Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, in den jede Partei in der ersten Instanz, ganz unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, die eigenen Kosten selber trägt. Hier übersteigen die Kosten in der Regel die tausend Euro Marke. Rund 900.000 Verfahren werden jährlich vor den Arbeitsgerichten ausgetragen.

Insgesamt werden jedes Jahr ca. 11 Mio. Fälle vor den deutschen Amts - und Landgerichten verhandelt.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen.

Im BGB § 823 ist folgendes geregelt:

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schaden verpflichtet.

Eine finanzielle Begrenzung ist dabei nicht vorgesehen. Wir alle haften also bei einem durch uns schuldhaft verursachten Schaden in praktisch unbegrenzter Höhe mit dem gesamten jetzigen und zukünftigen Vermögen. Dazu können das jetzige und künftige Einkommen, Kapitaleinkünfte, Immobilienbesitz, Erbschaften, sogar Lottogewinne usw. herangezogen werden. Ein größerer Schaden kann, mit dieser Regelung, die gesamte materielle Existenz einer Person gefährden. Dies wird die Verschuldungshaftung genannt. Daneben gibt es auch die Gefährdungshaftung. Das bedeutet das die Person schon allein durch den Besitz z.B. eines Hundes oder Kfz haften, auch wenn bei einem Schaden den Besitzer keine unmittelbare Schuld trifft. Dabei erfüllt die Haftpflichtversicherung folgende Funktionen, die sonst der Versicherungsnehmer selber übernehmen müsste:

  • die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
  • die Wiedergutmachung des Schadens in Geld, wenn der Anspruch begründet ist
  • die Abwehr von unbegründeten Schadenersatzansprüchen

Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Insoweit gewährt die Haftpflichtversicherung Rechtsschutz.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung deckt die Gefahren ab, denen das private Eigentum ausgesetzt ist.

Dazu gehören in aller Regel:

  • Brand / Blitzschlag / Explosion
  • Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus
  • Leitungswasser / Frost
  • Sturm und Hagel
  • Fahrraddiebstahl

Als Leistungserweiterung gelten die Elementargefahren wie:

  • Überschwemmung / Vulkanausbruch
  • Erdbeben / Erdfall / Erdrutsch
  • Schneedruck / Lawinen
  • Rückstau

Im Schadenfall wird die Versicherung zum Neuwert entschädigen. Bei einigen Positionen wird der heutige Wert entschädigt und nicht der Anschaffungspreis. Bestes Beispiel, der alte PC mit der Bezeichnung 486/DX 33 aus dem Jahre 1995 mit 8 MB Arbeitsspeicher und Win 3.11 für damals rund 1.500 DM angeschafft wird nach heutigen Maßstäben keine 50€ Wert sein.

Ansonsten gilt der Neuwert nach heute gültigen Preisen ! Eine Verpflichtung zum Neukauf der beschädigten, zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen gibt es nicht. Die Entschädigungssumme also beliebig verwenden werden.

In der Hausratversicherung ist der komplette Hausrat versichert. Denken Sie auch an die Gegenstände die Sie im Keller, der Garage und auf dem Dachboden aufbewahren. Einfacher Diebstahl wie Taschendiebstahl ist allerdings nicht versichert.

Folgende zusätzliche Kosten werden nach einem Versicherungsfall in der Regel auch gezahlt:

  • Aufräumungskosten
  • Transport- und Lagerkosten
  • Schlossänderungskosten
  • Telefonmissbrauch
  • Rettungskosten
  • Hotel- und Unterbringungskosten

Kfz-Versicherung

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Als Kfz-Halter sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Jedes auf einer öffentlichen Straße betriebene Fahrzeug muss vom ersten bis zum letzten Moment haftpflichtversichert sein. Allein schon durch den Besitz eines Kraftfahrzeuges unterliegen Sie der Gefährdungshaftung. Auch wenn Sie bei einem Schaden keine Schuld trifft, z.B. bei technischem Versagen am Fahrzeug, haften Sie für diesen entstandenen Schaden. Durch die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist gewährleistet das der Schadenersatz für das Verkehrsopfer garantiert ist.

Ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht ist strafbar.

Im berechtigten Schadenfall übernimmt das Versicherungsunternehmen die Kosten für Personen- Sach- und Vermögensschäden, bis zur vereinbarten Höhe der Versicherungssumme. Unberechtigte Ansprüche wehrt das Versicherungsunternehmen hingegen auf eigene Kosten ab. Für weitere Kosten wie zum Beispiel ein Strafverfahren oder einer Nebenklage kommt das Versicherungsunternehmen nicht auf.

Eigenschäden fallen nicht unter diese Versicherung. Der Schadensersatzanspruch des Geschädigten richtet sich an Sie bzw. an Ihre Versicherung. Im Fall der Kfz-Haftpflichtversicherung sogar direkt. Der Geschädigte kann sich unter Umgehung Ihrer Person direkt an den Versicherer wenden.

Kaskoversicherung:

Die Kaskoversicherung dient dazu, den Versicherungsnehmer vor Vermögensschäden zu bewahren. Hierbei wird zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung unterschieden.

Schäden und Gefahren die von der Teilkasko in der Regel abgedeckt sind:

Schäden durch Brand oder Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Diebstahl des Fahrzeuges und/oder Teile die fest mit Fahrzeug verbunden sind, Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Haarwild, Glasbruch, Brand- oder Schmorschäden an der Verkabelung ausgelöst durch Kurzschluss sowie der Marderbiss.

Schäden und Gefahren die von der Vollkasko abgedeckt sind:

Alle in der Teilkasko genannten Schäden. Außerdem sind Eigenschäden, die durch Unfall, mut- oder böswillige Handlungen Dritter (Vandalismus), versichert.

Es gibt aber auch Ausnahmen.

Nicht Versichert sind Schäden durch Vorsatz sowie Trunkenheit am Steuer / Drogen + Medikamentenmissbrauch und der Beihilfe zum Diebstahl. Hier entfällt ganz klar der Versicherungsschutz. Nicht gezahlt wird auch bei Schäden die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen, Rennveranstaltungen, Krieg, innere Unruhe, Erdbeben etc..

Unfallversicherung

Über 80 % aller Unfälle ereignen sich im Straßenverkehr, im Haus, im Urlaub und beim Sport.
Also in der Freizeit.
Was ein Unfall ist, weiß im Grunde jeder. Gleichwohl muss innerhalb der Versicherungswirtschaft der Begriff klar und eindeutig definiert sein. In den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen lautet die Definition wie folgt:

Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Nur während der Arbeit (und auf dem Weg dorthin und zurück) haben Sie als Berufstätige(r) und Mitglied einer der Berufsgenossenschaft den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Nur im Kindergarten (und auf dem Weg dorthin und zurück) sind Ihre Kinder gesetzlich versichert.

Umkehrschluss:

KEIN Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht daher für:

  • Kinder die zum Beispiel beim Spielen zuhause ein Unfall erleiden
  • Hausfrauen/männer die zuhause ein Unfall erleiden
  • Berufstätige während der gesamten Freizeit, Urlaub etc.

Um hier Vorsorge zu treffen empfiehlt sich eine private Unfallversicherung. Aber auch hier gilt es natürlich sich
vorher genau zu informieren. Wie ist der Leistungsumfang die ich benötige bzw. wünsche und wie lässt sich dieser
mit einem vernünftigen Beitrag realisieren.

Eckpunkte im Leistungsumfang sollten sein:

  • Kein Unterschied im Leistungsumfang ob der Unfall im privaten oder beruflichen Bereich entstand
  • Wird neben der Einmahlzahlung auch noch eine monatliche Rentenzahlung (für Kinder wichtig) angeboten?
  • Werden auch Leistungen infolge von Eigenbewegungen wie zum Beispiel das Tragen von schweren Lasten und
    der daraus resultierende Leistenbruch übernommen ?
  • Gilt die Definition Unfall auch durch die Einnahme von ärztlich verordneten Medikamenten oder Impfschäden
    bzw. auch infolge von Tierbissen (Gelbsucht / Tollwut) ?
  • Übernahme der Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze, Transport ins nächste Krankenhaus
  • Verbesserte Gliedertaxe
  • Tagegelder beim vollstationären Aufenthalt im Krankenhaus
  • Speziell für Angehörige der Bundeswehr, sind Einsätze im Ausland inkl. Kampfhandlungen mitversichert?
  • Ist mein außergewöhnliches Hobby wie zum Beispiel Tauchen oder Drachenfliegen mitversichert ?

Baufinanzierung

Die Baufinanzierung ist, wie auch bei Versicherungen, sehr individuell. Doch sollte der zukünftige Bauherr einige einfache Grundregeln beachten. Somit später aus dem Traumhaus kein Alptraumhaus wird.

  • Um etwas Gespür für Häuser und Verkäufer zu erlagen, sollte der angehende Bauherr/Käufer
    ruhig 20 bis 30 Objekte im Vorfeld besichtigen.
  • Freunde und Bekannte sollten mit zur Besichtigung kommen
  • Immer alle Mängel bei der Besichtigung aufschreiben
  • Den Kauf nicht übers Knie brechen
  • Zwangsversteigerungen sind meist keine Schnäppchen
  • Über den Preis und Maklercourtage verhandeln
  • Beratung seitens der Verbraucher-Zentrale auf jeden Fall mit einbeziehen um alle Fördermaßnahmen zu erhalten
  • Familienplanung beachten
  • Bedarfsgerecht bauen und nicht zu groß werden
  • Jeder guter Verkäufer und jeder gute Finanzierer wird Ihnen für Ihre Entscheidung Zeit lassen
  • Darlehensvertrag erst nach dem Notarbesuch unterschreiben

Allerdings bevor der Notarbesuch ansteht, sollte erst einmal der Kassensturz gemacht werden. Alles kommt in die Planung und alles sollte hinterfragt werden. Mehrausgaben für die Absicherung des Hause, evtl. Risiko-LV für den Bauherrn, viele besorgen sich für die Bauzeit ein Zweitwagen für den Transport von Baumaterial etc., derzeitige Miete, Umzugskosten sowie die Grunderwerbssteuer nebst Notarkosten, dies gilt alles mit zu berechnen.

Es sollte soviel wie möglich an Kapital "flüssig" gemacht werden. Aktien/Fonds evtl. Sparverträge auflösen und bestehende Bausparverträge auf den Prüfstand bringen. Hinzu kommt eine "stille Reserve" von ca. 5.000 € bis 20.000 € aufzubauen. Die gilt es in der Hinterhand, für alle Eventualitäten, bereit zuhalten. Als Eigenkapital sollten rund 10 bis 15 % vorhanden sein.

Eigenleistungen liegen meist bei 5.000 bis 10.000 € ohne Material. Außer der Bauherr und alle Freunde und Bekannten sind ausgebildete Handwerker. Dann auch gerne etwas mehr. Es sollten Arbeiten sein, welche zum Ende der Bauphase erbracht werden können. Es wäre fatal, wenn aufgrund der Eigenleistung der Bau nicht rechtzeitig fertig gestellt werden kann und dadurch Mehrkosten durch ein verlängertes Mietverhältnis entstehen.

In die Finanzierung sollten auch nur 12 Monatsgehälter als Berechungsgrundlage einfließen mit 1 % Tilgung. Über die Sondertilgung sollte dann soviel wie möglich getilgt werden. So hat der Darlehnsnehmer die Möglichkeit selber die Höhe der "13." Rate zu bestimmen. Dadurch wird die monatliche Rate klein gehalten sowie evtl. Engpässe besser überwunden und es "platzt" keine Ratenzahlung. Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass nicht mehr als 40 % vom Nettogehalt für die Finanzierung aufgewendet wird. Erfahrungsgemäß geraten viele Finanzierungen in eine Schieflage wenn diese Zahl überschritten wird.

Auch die durchschnittliche Laufzeit von rund 25 bis 28 Jahre muss bedacht werden. Von daher ist eine derzeitige Zinsbindung von 15 Jahre etwas teurer aber auch sicherer. Sie als Darlehnsnehmer haben bei dieser Variante die Möglichkeit nach 10 Jahren den Vertrag einseitig zu kündigen. Von der Fremdwährungsfinanzierung ist generell abzuraten, da ein evtl. Währungsrisiko einfach für einen so langen Zeitraum zu hoch ist. Auch wenn in Japan Darlehen mit ca. 2 % angeboten werden.

 

Wichtig: Ausschließlich maßgebend sind immer die tariflichen Bestimmungen und Bedingungen der einzelnen Versicherer!

Die Angaben wurden nach bestem Gewissen und Recherche gemacht. Wir übernehmen keine Gewähr für dir Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben. Sollten Sie diesbezüglich Fehler entdecken oder andere Unterlagen haben, freuen wir uns über einen Hinweis.

 

J. Dittmann