Agentur Alberts

 Agentur Alberts - Versicherungsmakler oHG

 040 / 68 94 77 - 0

Personenversicherung

Berufsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeit ist heutzutage nicht immer nur auf Unfälle zurückzuführen sondern mehr und mehr durch klassische Erkrankungen. Wie zum Beispiel:

  • Wirbelsäule und Gelenke
  • psychischer Probleme
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Krebs

Fast ganz unbemerkt von der Öffentlichkeit läuft der Versicherungsschutz bei den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern nach und nach aus. Hier ist nun die private Vorsorge wieder einmal mehr gefragt als je zuvor. Arbeitnehmer die vor 1961 geboren wurden, können immer noch auf eine bescheidene Rente hoffen. Diese beträgt im Durchschnitt rund 460 €. Alle die nach 1961 das Licht der Welt erblickten, gehen nun leer aus.

Bei der neuen Erwerbsminderungsrente bekommt nur noch derjenige eine Renten-Zahlung, der keinerlei Arbeit mehr erledigen kann. Dabei gilt: Jedwedige Arbeit ist zumutbar. Eine bisherige Qualifikation zählt nicht mehr. Die volle Erwerbsminderungsrente erhält ein Versicherter erst, wenn der folgende Nachweis besteht: Es ist dem Versicherten nicht möglich länger als drei Stunden am Tag zuarbeiten.

Jeder ist betroffen ob nun Arbeitnehmer, Selbständige oder Beamte. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung rückt damit ganz nach oben in der Skale der "Muss ich Haben - macht Sinn" Versicherungen, gleich nach der Krankenversicherung.

Es gibt viel auf dem Weg zur richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten und so mache Feinheit gilt es mitzunehmen. Viele X und Y Rankings / Tests an Modellkunden weisen die Richtung. Aber eines gilt für alle: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht nur nach dem Beitrag zu beurteilen sondern auch nach den Versicherungs-Bedingungen sowie den sehr individuellen Bedürfnissen des Antragstellers!

Risikolebensversicherung

Das ist eine reine Risikoabsicherung für den Todesfall. Hierbei gibt es keinen Sparvorgang und somit keine Ablaufleistung im Erlebensfall sondern nur eine Summe für den Fall des Todes während der Vertragslaufzeit. Der Vorteil sind hohe Versicherungssummen bei geringen Beitrag. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit eine Vertragsgestaltung auf zwei verbundene Leben. In diesem Fall gibt es die Summe einmal bei Tod der zuerst sterbenden versicherten Person. Der Beitrag ist noch günstiger als bei zwei separaten Verträgen. Die Partner haben sich gegenseitig abgesichert für den schlimmsten Fall. Das müssen nicht nur Ehepartner, sondern können auch Geschäftspartner sein. Im Falle des Ablebens eines Geschäftspartners kann das Unternehmen in Bedrängnis geraten, wenn Hinterbliebene des Verstorbenen ihren Erbteil an der Firma einfordern. Dieser Teil kann dann aus der Versicherungssumme bestritten werden und zur Sicherung der Existenz des Unternehmens beitragen.

Weit verbreitet ist die Risikolebensversicherung bei Finanzierungen, Darlehen, Hausbau usw. Der Kreditgeber wird immer verlangen, dass er seine Mittel zurückerhält auch im Falle des Ablebens des Kreditnehmers. Der Vertrag kann deshalb gewählt werden mit sinkender oder annuitätisch fallen der Versicherungssumme, was den Beitrag nochmals senkt. Die Versicherungssumme passt sich dann der Restschuld an. Je nach Bedarf und Zweck der Absicherung können fallende, steigende, konstante und viele andere Varianten des Verlaufes der Todesfallsummen gewählt werden.

Die Risikolebensversicherung kann gegen einen Mehrbeitrag mit einem Umtauschrecht abgeschlossen werden. Der Vertrag kann dann innerhalb einer bestimmten Zeit, meist 10 Jahre, in eine Kapitalbildende Versicherung umgewandelt werden. Eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt.

Die Risikolebensversicherung wird meist nur über einen begrenzten Zeitraum abgeschlossen und stellt ein sehr vernünftiges Instrument dar zur Absicherung der verschiedensten Verpflichtungen und Risiken.

Krankenversicherung

Allgemeine Angaben (Pflicht zur Versicherung)
Ab dem 1. Januar 2009 muss spätestens eine Krankenversicherung nachgewiesen werden, ab diesem Zeitpunkt besteht für jeden die umfassende Pflicht in Deutschland, eine Krankenversicherung vorweisen zu können. Diese Krankenversicherung muss ambulante sowie stationäre Heilbehandlungen abdecken, außerdem darf der jährliche Selbstbehalt nicht höher als 5000 Euro betragen. Einzig die Pflicht, den zahnärztlichen Bereich abzudecken ist nicht vorgeschrieben.

Konsequenzen bei Pflichtverletzung
Kann man ab dem 1. Januar 2009 keinen verpflichtenden und erforderlichen Krankenversicherungsschutz nachweisen, muss mit Strafen gerechnet werden. Die Strafe sieht vor, dass ein Prämienzuschlag geleistet werden muss, bzw. der Versicherungsschutz rückwirkend zu entrichten ist.

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist neben der Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und Teil des Gesundheitssystems. Sie ist eine verpflichtende Versicherung für einen Großteil aller Arbeitnehmer, deren Einkommen in den letzten 3 Jahren nicht dauerhaft über der Versicherungspflichtgrenze lag.

Die Private Krankenversicherung (PKV) ist in Deutschland im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung eine Absicherung bei einem der privatrechtlich organisierten und teilweise mit Gewinnerzielungsabsicht operierenden Versicherungsunternehmen gegen Kosten, die aus Krankheit oder Unfällen herrühren oder durch vorbeugende oder diagnostische Gesundheitsmaßnahmen entstehen.

Grundsätzliche Differenzierung zwischen Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung

Die Beiträge richten sich bei der GKV prozentual nach dem Arbeitsentgelt (Lohn, Gehalt, Provision) bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Sie werden also entsprechend dem im Steuerrecht gültigen Prinzip der Bemessung nach Leistungsfähigkeit eingezogen.

Bei der PKV wird eine Versicherungsprämie nach dem persönlichen Krankheitsrisiko (Lebensalter, Geschlecht, Beruf, Gesundheitsstatus) berechnet.
Entsprechend der o. a. Differenzierung kann die PKV in Berücksichtigung des individuellen Versicherungsrisikos Tarife anbieten, die im Vergleich zur GKV bei höherem Leistungsangebot günstiger sind. Dies gilt insbesondere für junge Versicherte und für gut verdienende Alleinstehende. Mit zunehmenden Alter und Änderung des Familienstandes kann dieser Vorteil verloren gehen und sich umkehren.

Ein Wechsel zwischen den Systemen unterliegt engen gesetzlichen Beschränkungen und ist nicht ohne Weiteres möglich. Um aus der GKV in eine PKV wechseln zu können, muss in der Regel eine bestimmte Einkommensgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) überschritten werden. Um zurück in die GKV zu gelangen, muss das Einkommen wieder dauerhaft gesunken sein und man darf nicht älter als 55 sein. Wer selbstständig ist oder von der Versicherungspflicht befreit wurde, kann aus einer PKV überhaupt nicht in die GKV wechseln, es sei denn, er meldet sich arbeitslos.

Weitere wichtige Unterschiede zwischen PKV und GKV:
Familienangehörige der Mitglieder ohne eigenes Einkommen sind in der GKV beitragsfrei mitversichert.

Bei der PKV ist für jede versicherte Person ein separater Beitrag fällig.
Im Bereich der Innovationen in der Medizin zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen nur, was ihrer Ansicht nach „notwendig, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist.

Die Leistungen der GKV werden im Sozialgesetzbuch und nicht durch privatrechtlichen Vertrag festgelegt (d. h. die Politik bzw. die Selbstverwaltung können die Leistungen jederzeit beschränken oder aber auch erweitern).

Private Krankenzusatzversicherungen

Aufgrund der Kostenexplosion im Gesundheitswesen hat die Gesetzliche Krankenversicherung ihre Leistungen drastisch gekürzt. Möchte ein GKV-Versicherter bessere Leistungen, so muss eine zusätzliche private Absicherung abgeschlossen werden. Nur so ist es möglich auf das Niveau einer privaten Krankenversicherung zu kommen.

Darauf sollten Sie achten:
Beantworten Sie die Gesundheitsfragen im Antrag stets wahrheitsgemäß. Das Versicherungsunternehmen kann ansonsten im Leistungsfall die Kostenübernahme verweigern und die sofortige Kündigung aussprechen.

Erbitten Sie eine Kostenübernahmeerklärung vom Versicherer bevor Sie ein Krankenhausaufenthalt vollziehen.

Wenn Sie ein Wechsel planen, kündigen Sie nie Ihren alten Vertrag, bevor Ihnen die Annahmebestätigung der neuen Gesellschaft vorliegt !

Beiträge und Leistungen sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und nur schwer zu vergleichen.

Der Arbeitgeber beteiligt sich nicht an den Kosten für die privaten Zusatzversicherungen.

Stationäre Zusatzversicherung

Stationäre Zusatzversicherung erhöhen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei stationären Aufenthalten. Dies betrifft sowohl die Unterbringung, als auch die Behandlung.

  • Privatpatient mit Anspruch auf Chefarztbehandlung
  • Ein -oder Zweibettzimmer
  • freie Krankenhauswahl

Auf drei wichtige Merkmale müssen Sie im Tarifwerk des Anbieters achten:

  • Erstattung von Honoraren über die Höchstsätze der Gebührenordnung hinaus
  • Die Erstattung der Mehrkosten, falls die Unterkunft im gewählten Krankenhaus teurer ist als die im zugewiesenen Krankenhaus.
  • Der Versicherer verzichtet auf das übliche Recht den Versicherungsnehmer im Leistungsfall zu kündigen.

Zahnzusatzversicherungen

Ab dem 1. Januar 2005 gilt für Versicherte in einer Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ein völlig neues Zuschuss-System, wenn es um Zahnersatz geht:
War es bisher so, dass bei einem Zahnersatz von Seiten der Krankenkasse - je nach Bonus - eine prozentuale Bezuschussung auf die vertraglich vereinbarten Kosten in Höhe von 50, 60 oder 65 % erfolgte, so wird nun für einen entsprechenden Befund ein fester Zuschuss gewährt. Dabei spielt es dann keine Rolle mehr, wie nun diese Lücke versorgt wird, stets wird von der Kasse das Gleiche - ein sog. befundorientierter Festzuschuss - bezahlt, der eine Grundversorgung abdeckt. Der Anspruch des Versicherten hat sich von der ehemaligen "Sachleistung der besonderen Art" in eine Geldleistung geändert.
Achtung! Die Leistungsaussagen der Anbieter genau prüfen!
Es wird nur geleistet, wenn auch die GKV leistet.

Das bedeutet, Ihre private Zahnzusatzversicherung leistet nur, wenn die gesetzliche Krankenkasse auch leistet. Die Leistungen der GKV werden aber immer weniger. Im Zweifel muss dann Ihre Zusatzversicherung auch nicht leisten. Es wird nur auf Basis der Regelversorgung erstattet.

Viele Tarife die mit sehr günstigen Prämien und hohen Erstattungen (bis zu 100%) werben, erstatten aber nur auf Basis der sogenannten Regelversorgung. Diese Regelversorgung beinhaltet nur Erstattungen einfacher Zahnarzt-Leistungen. Der Großteil der Zahnarzt-Leistungen wird aber privatzahnärztlich abgerechnet, und liegt teilweise bis zu 10 mal höher als die Regelversorgung. Tarife die nur auf Basis der Regelversorgung erstatten, haben eigentlich keinerlei Wert, und sollten nicht abgeschlossen werden.

Weitere starke Leistungseinschränkungen:

Viele Anbieter, die in ihrer Werbung hohe Leistungen auch für teure Zahnarzt-Maßnahmen versprechen, leisten in der Praxis nur sehr eingeschränkt. Das Kleingedruckte beschränkt die Erstattungen oft auf einen niedrigen Gesamt-Betrag.

Typische Einschränkungen:

  • Es wird nur für eine bestimmte Zahl an Zähnen geleistet. D.h. die Anzahl der geleisteten Implantate wird beschränkt.
  • Begrenzung des Betrages pro Implantat, z.B. 300,- €, die tatsächlichen Gesamtkosten liegen aber bei bis zu 1500,- bis 2000 €.
  • Leistungsaussagen beziehen sich auf eine Sachkostenliste, selbst wenn die Sachkostenliste den tatsächlichen Kostenaufwendungen entsprechen sollte, aufgrund der inflationären Entwicklung ist eine Dynamisierung der Beträge notwendig.
  • Verblendungen für die Kronen ist auf den sichtbaren Bereich beschränkt.
  • Summenbegrenzungen; die Limitierungen sollten nach einer bestimmten Anzahl von Jahren entfallen.
  • Es handelt sich um eine Risikoprämie, d.h. unabhängig vom Schadensverlauf wird die Prämie im Zeitablauf immer teurer.
  • Aussagen wie: "100 % schon ab 5 € im Monat", sollten Sie daher skeptisch machen.

Ambulante Zusatzversicherungen

Sonderfall: Privatpatient in der GKV
oder Kostenerstattungstarif GKV mit Restkostenversicherung PKV

Wenn Sie das Kostenerstattungsprinzip gewählt haben, zahlen Sie zunächst alle Rechnungen für alle Leistungen selbst, Sie sind als Selbstzahler direkter 'Vertragspartner' des Arztes, es erfolgt die Behandlung als Privatpatient.

Grundlage der Vergütung für Versicherte, die Kostenerstattung gewählt haben, ist die für Selbstzahler und Privatpatienten gültige amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Neu geregelt ist auch die Möglichkeit, die Wahl der Kostenerstattung auf den Bereich der ambulanten Behandlung zu beschränken. Der Versicherte ist bei seiner Wahl zur Kostenerstattung für die Dauer von mindestens einem Jahr gebunden.

Der Umfang der Kostenerstattung der GKV ist höchstens auf die Vergütung beschränkt, die die gesetzliche Krankenkasse bei Erbringung im Sachleistungsprinzip zu tragen hätte. Hieraus können sich Differenzbeträge ergeben, welche seitens der gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden

Bei der Wahl der Kostenerstattung mit Behandlung als Privatpatient sollte das Restkostenrisiko durch eine private Zusatzversicherung für ambulante und/oder stationäre Heilbehandlung abgedeckt werden.

Heilpraktiker-Versicherungen

Eine immer größere Bedeutung nimmt der Heilpraktiker im Behandlungsumfeld ein.
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt grundsätzlich nicht für naturheilkundliche Anwendungen.

Wichtig ist hier wieder auch, ähnlich wie in der Zahnzusatzversicherung, der Bezug der Leistungserstattung.

Das Leistungsverzeichnis sollte sich auf das Hufelandverzeichnis beziehen sowie auf
die Gebührenordnung für Heilpraktiker und auf der Gebührenordnung für Ärzte (Wichtig für den Schulmediziner um die naturheilkundlichen Leistungen abzurechnen.

Leistungsaussagen, die sich auf das eigene Leistungsverzeichnis des Versicherers beziehen, sind mit Vorsicht zu genießen.

Private Pflegezusatzversicherung

Die steigende Lebenserwartung ist Fluch und Segen zugleich: Die Gefahr, zum Pflegefall zu werden, gehört zweifelsohne zu den Nachteilen. Nach Prognosen des Statistischen Bundesamtes dürften in rund zwanzig Jahren fast dreieinhalb Millionen Bundesbürger und damit mehr als jeder zwanzigste auf Hilfe angewiesen sein.

Um die finanziellen Folgen abzufedern, wurde 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt, in die jeder Krankenversicherte seither einzahlen muss. Dafür bekommt er im Bedarfsfall einen monatlichen Pauschalbetrag von zurzeit maximal 1470 Euro. Weil ein Heimplatz aber schnell über 3000 Euro kostet, entsteht in vielen Fällen eine Deckungslücke.

Die Pflegezusatzversicherung soll Zusatzschutz bieten, wodurch die gesetzlichen Leistungen entweder aufgestockt (Pflegekostenpolice) oder bei Pflegebedürftigkeit ein bestimmtes Tagegeld (Pflegetagegeldpolice) gezahlt wird

Pflegetagegeldversicherung: Der Leistungsumfang und die Höhe des Tagegeldes wird in der Pflegetagegeldpolice bestimmt. Für jeden Tag, an dem der Versicherte pflegebedürftig ist, wird ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten der vereinbarte Tagessatz gezahlt.

Pflegekostenversicherung: Die Pflegekostenpolice erhöht die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung um einen festgelegten Satz (meist zwischen 20 und 200 Prozent). Ob damit die finanzielle Lücke gefüllt wird, die im Pflegefall entsteht, ist schwer zu bestimmen.

Die Pflegekostenversicherung bezieht sich vertraglich auf die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Bei einer Änderung in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, wirkt sich die Änderung auf das Preis-Leistungs-Verhältnis der Pflegezusatzversicherung leider meist negativ aus. Das Tagegeld wird hingegen durch derartige Änderungen nicht berührt.

Auslandsreisekrankenversicherung

Unverzichtbar - denn damit sind Sie gegen alle Folgekosten, die eine im Ausland nötig werdende Behandlung mit sich bringt, versichert.

Tagegeld-Versicherungen

Mit der Krankentagegeldversicherung oder Verdienstausfallversicherung steht dem Versicherten nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit ein Tagegeld in vertraglich vereinbarter Höhe zu.

Die Krankentagegeldversicherung schützt somit vor Einkommensverlusten bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit.

Arbeitnehmer können in der Regel ein Tagegeld bis zu einer Höhe von 100% ihres Nettoeinkommens für die Zeit nach Ende der Gehaltsfortzahlung versichern.

Private Voll-Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung ist eine Individualversicherung, die der Vorsorge des Einzelnen für den Krankheitsfall dient. Hier kann der Versicherungsnehmer den Gegenstand und den Umfang der Leistungen weitgehend selbst bestimmen. Der Gesetzgeber hat den Umfang des Versicherungsschutzes nicht vorgeschrieben.

Im tariflich vereinbarten Umfang übernimmt die PKV die Kosten der Behandlung von Krankheiten, Unfällen und Entbindungen. Dabei handelt es sich im ambulanten Bereich z.B. um Aufwendungen für Untersuchungen, Beratungen, Hausbesuche durch den Arzt oder Facharzt, Medikamente, physikalische Behandlung, Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, Zahnbehandlung und Zahnersatz. Im stationären Bereich trägt die PKV grundsätzlich die Aufwendungen für die medizinische Versorgung durch die jeweils diensthabenden Ärzte und die Unterbringung im Mehrbettzimmer. Die meisten PKV-Versicherten entscheiden sich im Krankenhaus für einen Versicherungsschutz, der auch die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch die Chefärzte beinhaltet.

Die Selbstbeteiligung, als Mittel zur Beitragsersparnis, spielt eine wichtige Rolle. Zahlt der Versicherte kleinere Rechnungen aus der eigenen Tasche, so kann er dadurch seinen Beitrag reduzieren.

Wir weisen daraufhin, dass der Standartschutz einer Vollversicherung mind. den 3,5 fachen Satz der Gebührenordnung der Ärzte erstatten sollte, ansonsten drohen hohe Eigenbeteiligungen. Auf keinen Fall sollten Sie einen bestehenden Versicherungsschutz aufgeben, bevor Sie nicht die schriftliche Zusage einer anderen Versicherungsgesellschaft in den Händen halten, dass Sie dort aufgenommen werden!!!!!

Sie sollten niemals den Ausschluss einer Krankheit oder Gebrechens im Versicherungsschutz akzeptieren.

Riester Rente

Eins ist sicher, die gesetzliche Rentenversicherung ist es schon längst nicht mehr. Schon jetzt stößt das gesetzlichen Rentensystem massiv an seine Grenzen. Sei es durch die demographische Entwicklung oder der kürzen Lebensarbeitszeit und und und.... Die zusätzliche private Altersversorgung rückt daher immer mehr in den Vordergrund. Gerade jetzt mit den "verbesserten" Vertragsformen, ab dem 01.01.2005, ist die "Riester-Rente" für viele interessant geworden.

Die staatlich geförderte "Riester-Rente" hilft Ihnen beim Aufbau der privaten Altersvorsorge mit Grundzulagen und einer möglichen Steuerersparnis. Desweiteren gilt, Hartz IV sicher und nicht pfändbar.

Ab dem 01.01.2005

  • ist eine Kapitalabfindung - bis zu 30% - zum Rentenbeginn möglich
  • besteht die Möglichkeit des Dauerzulageantrages
  • keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II
  • Einheitlicher Mindest-Eigenbetrag (s.g. Sockelbetrag) in Höhe von 60 € p. a.; unabhängig von der Anzahl der Kinder

Ab dem Jahr 2008 gelten folgenden Zulagen:

  • Grundzulage je Berechtigten 154 €
  • Kinderzulage je Kindergeld/Kind 185 €
  • Kinderzulage für ab 2008 geborene Kinder / Kind 300 €
  • Bonus für Berufsanfänger einmalig 200 €, gilt bis zum 25. Lebensjahr

Beitragsleistung für die volle Zulage 4 % (vom sozialversicherungspflichtigen Brutto des Vorjahres)

In den Genuss der Förderung kommt folgender Personenkreis:

  • Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und bei privaten Unternehmen beschäftigt sind
  • Auszubildende / Wehr- und Zivildienstleistende
  • Pflegepersonen (häusliche Pflege)
  • Auf Antrag oder kraft Gesetzes pflichtversicherte Selbständige, z.B. Handwerksmeister
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen, z.B. Arbeitslose, Krankengeld
  • Versicherte während des Kindererziehungszeit -Dauer 3 Jahre-
  • In der landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) pflichtversicherte Landwirte und ihre Ehegatten
  • Geringfügig Beschäftigte die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
  • Vorruheständler / Altersteilzeitbeschäftigte
  • Beamte, Richter und Soldaten
  • Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mit einer beamtenähnlichen Zusatzversorgung

Nicht Begünstigter Personenkreis:

  • Nicht versicherungspflichtige Selbständige
  • Pflichtversicherte eines berufsständischen Versorgungswerkes, z.B. angestellte Rechtsanwälte, Ärzte
  • Freiwillig Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Rentner
  • Sozialhilfebezieher
  • Beschäftigte unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze -400 € Jobs- es sei denn es wurde auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet
  • Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrentner bzw. Rentner wegen Erwerbsminderung, sofern sie nicht gleichzeitig einer versicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung nachgehen
  • Studenten, die während des Studiums erforderliche Praktika ableisten oder die regelmäßig weniger als 400 € verdienen

 

Wichtig: Ausschließlich maßgebend sind immer die tariflichen Bestimmungen und Bedingungen der einzelnen Versicherer!

Die Angaben wurden nach bestem Gewissen und Recherche gemacht. Wir übernehmen keine Gewähr für dir Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben. Sollten Sie diesbezüglich Fehler entdecken oder andere Unterlagen haben, freuen wir uns über einen Hinweis.


S.-U. Alberts