
Agentur Alberts - Versicherungsmakler oHG
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Die Berufsunfähigkeit ist heutzutage nicht immer nur auf Unfälle
zurückzuführen sondern mehr und mehr durch klassische Erkrankungen.
Wie zum Beispiel:
Fast ganz unbemerkt von der Öffentlichkeit läuft der
Versicherungsschutz bei den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern
nach und nach aus. Hier ist nun die private Vorsorge wieder einmal
mehr gefragt als je zuvor. Arbeitnehmer die vor 1961 geboren wurden,
können immer noch auf eine bescheidene Rente hoffen. Diese beträgt
im Durchschnitt rund 460 €. Alle die nach 1961 das Licht der Welt
erblickten, gehen nun leer aus.
Bei der neuen Erwerbsminderungsrente bekommt nur noch derjenige eine
Renten-Zahlung, der keinerlei Arbeit mehr erledigen kann. Dabei
gilt: Jedwedige Arbeit ist zumutbar. Eine bisherige Qualifikation
zählt nicht mehr. Die volle Erwerbsminderungsrente erhält ein
Versicherter erst, wenn der folgende Nachweis besteht: Es ist dem
Versicherten nicht möglich länger als drei Stunden am Tag
zuarbeiten.
Jeder ist betroffen ob nun Arbeitnehmer, Selbständige oder Beamte.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung rückt damit ganz nach
oben in der Skale der "Muss ich Haben - macht Sinn" Versicherungen,
gleich nach der Krankenversicherung.
Es gibt viel auf dem Weg zur richtigen
Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten und so mache Feinheit
gilt es mitzunehmen. Viele X und Y Rankings / Tests an Modellkunden
weisen die Richtung. Aber eines gilt für alle: Eine
Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht nur nach dem Beitrag zu
beurteilen sondern auch nach den Versicherungs-Bedingungen sowie den
sehr individuellen Bedürfnissen des Antragstellers!
Das ist eine reine Risikoabsicherung für den Todesfall. Hierbei
gibt es keinen Sparvorgang und somit keine Ablaufleistung im
Erlebensfall sondern nur eine Summe für den Fall des Todes während
der Vertragslaufzeit. Der Vorteil sind hohe Versicherungssummen bei
geringen Beitrag. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit eine
Vertragsgestaltung auf zwei verbundene Leben. In diesem Fall gibt es
die Summe einmal bei Tod der zuerst sterbenden versicherten Person.
Der Beitrag ist noch günstiger als bei zwei separaten Verträgen. Die
Partner haben sich gegenseitig abgesichert für den schlimmsten Fall.
Das müssen nicht nur Ehepartner, sondern können auch
Geschäftspartner sein. Im Falle des Ablebens eines Geschäftspartners
kann das Unternehmen in Bedrängnis geraten, wenn Hinterbliebene des
Verstorbenen ihren Erbteil an der Firma einfordern. Dieser Teil kann
dann aus der Versicherungssumme bestritten werden und zur Sicherung
der Existenz des Unternehmens beitragen.
Weit verbreitet ist die Risikolebensversicherung bei Finanzierungen,
Darlehen, Hausbau usw. Der Kreditgeber wird immer verlangen, dass er
seine Mittel zurückerhält auch im Falle des Ablebens des
Kreditnehmers. Der Vertrag kann deshalb gewählt werden mit sinkender
oder annuitätisch fallen der Versicherungssumme, was den Beitrag
nochmals senkt. Die Versicherungssumme passt sich dann der
Restschuld an. Je nach Bedarf und Zweck der Absicherung können
fallende, steigende, konstante und viele andere Varianten des
Verlaufes der Todesfallsummen gewählt werden.
Die Risikolebensversicherung kann gegen einen Mehrbeitrag mit einem
Umtauschrecht abgeschlossen werden. Der Vertrag kann dann innerhalb
einer bestimmten Zeit, meist 10 Jahre, in eine Kapitalbildende
Versicherung umgewandelt werden. Eine erneute Gesundheitsprüfung
entfällt.
Die Risikolebensversicherung wird meist nur über einen begrenzten
Zeitraum abgeschlossen und stellt ein sehr vernünftiges Instrument
dar zur Absicherung der verschiedensten Verpflichtungen und Risiken.
Allgemeine Angaben (Pflicht zur Versicherung)
Ab dem 1. Januar 2009 muss spätestens eine Krankenversicherung
nachgewiesen werden, ab diesem Zeitpunkt besteht für jeden die
umfassende Pflicht in Deutschland, eine Krankenversicherung
vorweisen zu können. Diese Krankenversicherung muss ambulante sowie
stationäre Heilbehandlungen abdecken, außerdem darf der jährliche
Selbstbehalt nicht höher als 5000 Euro betragen. Einzig die Pflicht,
den zahnärztlichen Bereich abzudecken ist nicht vorgeschrieben.
Konsequenzen bei Pflichtverletzung
Kann man ab dem 1. Januar 2009 keinen verpflichtenden und
erforderlichen Krankenversicherungsschutz nachweisen, muss mit
Strafen gerechnet werden. Die Strafe sieht vor, dass ein
Prämienzuschlag geleistet werden muss, bzw. der Versicherungsschutz
rückwirkend zu entrichten ist.
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist neben der Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und Teil des Gesundheitssystems. Sie ist eine verpflichtende Versicherung für einen Großteil aller Arbeitnehmer, deren Einkommen in den letzten 3 Jahren nicht dauerhaft über der Versicherungspflichtgrenze lag.
Die Private Krankenversicherung (PKV) ist in Deutschland im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung eine Absicherung bei einem der privatrechtlich organisierten und teilweise mit Gewinnerzielungsabsicht operierenden Versicherungsunternehmen gegen Kosten, die aus Krankheit oder Unfällen herrühren oder durch vorbeugende oder diagnostische Gesundheitsmaßnahmen entstehen.
Die Beiträge richten sich bei der GKV prozentual nach dem Arbeitsentgelt (Lohn, Gehalt, Provision) bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Sie werden also entsprechend dem im Steuerrecht gültigen Prinzip der Bemessung nach Leistungsfähigkeit eingezogen.
Bei der PKV wird eine Versicherungsprämie nach dem persönlichen
Krankheitsrisiko (Lebensalter, Geschlecht, Beruf, Gesundheitsstatus)
berechnet.
Entsprechend der o. a. Differenzierung kann die PKV in
Berücksichtigung des individuellen Versicherungsrisikos Tarife
anbieten, die im Vergleich zur GKV bei höherem Leistungsangebot
günstiger sind. Dies gilt insbesondere für junge Versicherte und für
gut verdienende Alleinstehende. Mit zunehmenden Alter und Änderung
des Familienstandes kann dieser Vorteil verloren gehen und sich
umkehren.
Ein Wechsel zwischen den Systemen unterliegt engen gesetzlichen Beschränkungen und ist nicht ohne Weiteres möglich. Um aus der GKV in eine PKV wechseln zu können, muss in der Regel eine bestimmte Einkommensgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) überschritten werden. Um zurück in die GKV zu gelangen, muss das Einkommen wieder dauerhaft gesunken sein und man darf nicht älter als 55 sein. Wer selbstständig ist oder von der Versicherungspflicht befreit wurde, kann aus einer PKV überhaupt nicht in die GKV wechseln, es sei denn, er meldet sich arbeitslos.
Weitere wichtige Unterschiede zwischen PKV und GKV:
Familienangehörige der Mitglieder ohne eigenes Einkommen sind in der
GKV beitragsfrei mitversichert.
Bei der PKV ist für jede versicherte Person ein separater Beitrag
fällig.
Im Bereich der Innovationen in der Medizin zahlen die gesetzlichen
Krankenversicherungen nur, was ihrer Ansicht nach „notwendig,
ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist.
Die Leistungen der GKV werden im Sozialgesetzbuch und nicht durch privatrechtlichen Vertrag festgelegt (d. h. die Politik bzw. die Selbstverwaltung können die Leistungen jederzeit beschränken oder aber auch erweitern).
Aufgrund der Kostenexplosion im Gesundheitswesen hat die Gesetzliche Krankenversicherung ihre Leistungen drastisch gekürzt. Möchte ein GKV-Versicherter bessere Leistungen, so muss eine zusätzliche private Absicherung abgeschlossen werden. Nur so ist es möglich auf das Niveau einer privaten Krankenversicherung zu kommen.
Darauf sollten Sie achten:
Beantworten Sie die Gesundheitsfragen im Antrag stets
wahrheitsgemäß. Das Versicherungsunternehmen kann ansonsten im
Leistungsfall die Kostenübernahme verweigern und die sofortige
Kündigung aussprechen.
Erbitten Sie eine Kostenübernahmeerklärung vom Versicherer bevor Sie
ein Krankenhausaufenthalt vollziehen.
Wenn Sie ein Wechsel planen, kündigen Sie nie Ihren alten Vertrag,
bevor Ihnen die Annahmebestätigung der neuen Gesellschaft vorliegt !
Beiträge und Leistungen sind von Versicherer zu Versicherer
unterschiedlich und nur schwer zu vergleichen.
Der Arbeitgeber beteiligt sich nicht an den Kosten für die privaten
Zusatzversicherungen.
Stationäre Zusatzversicherung erhöhen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei stationären Aufenthalten. Dies betrifft sowohl die Unterbringung, als auch die Behandlung.
Auf drei wichtige Merkmale müssen Sie im Tarifwerk des Anbieters achten:
Ab dem 1. Januar 2005 gilt für Versicherte in einer Gesetzliche
Krankenversicherung (GKV) ein völlig neues Zuschuss-System, wenn es
um Zahnersatz geht:
War es bisher so, dass bei einem Zahnersatz von Seiten der
Krankenkasse - je nach Bonus - eine prozentuale Bezuschussung auf
die vertraglich vereinbarten Kosten in Höhe von 50, 60 oder 65 %
erfolgte, so wird nun für einen entsprechenden Befund ein fester
Zuschuss gewährt. Dabei spielt es dann keine Rolle mehr, wie nun
diese Lücke versorgt wird, stets wird von der Kasse das Gleiche -
ein sog. befundorientierter Festzuschuss - bezahlt, der eine
Grundversorgung abdeckt. Der Anspruch des Versicherten hat sich von
der ehemaligen "Sachleistung der besonderen Art" in eine
Geldleistung geändert.
Achtung! Die Leistungsaussagen der Anbieter genau prüfen!
Es wird nur geleistet, wenn auch die GKV leistet.
Das bedeutet, Ihre private Zahnzusatzversicherung leistet nur, wenn die gesetzliche Krankenkasse auch leistet. Die Leistungen der GKV werden aber immer weniger. Im Zweifel muss dann Ihre Zusatzversicherung auch nicht leisten. Es wird nur auf Basis der Regelversorgung erstattet.
Viele Tarife die mit sehr günstigen Prämien und hohen Erstattungen (bis zu 100%) werben, erstatten aber nur auf Basis der sogenannten Regelversorgung. Diese Regelversorgung beinhaltet nur Erstattungen einfacher Zahnarzt-Leistungen. Der Großteil der Zahnarzt-Leistungen wird aber privatzahnärztlich abgerechnet, und liegt teilweise bis zu 10 mal höher als die Regelversorgung. Tarife die nur auf Basis der Regelversorgung erstatten, haben eigentlich keinerlei Wert, und sollten nicht abgeschlossen werden.
Weitere starke Leistungseinschränkungen:
Viele Anbieter, die in ihrer Werbung hohe Leistungen auch für teure Zahnarzt-Maßnahmen versprechen, leisten in der Praxis nur sehr eingeschränkt. Das Kleingedruckte beschränkt die Erstattungen oft auf einen niedrigen Gesamt-Betrag.
Typische Einschränkungen:
Sonderfall: Privatpatient in der GKV
oder Kostenerstattungstarif GKV mit Restkostenversicherung PKV
Wenn Sie das Kostenerstattungsprinzip gewählt haben, zahlen Sie
zunächst alle Rechnungen für alle Leistungen selbst, Sie sind als
Selbstzahler direkter 'Vertragspartner' des Arztes, es erfolgt die
Behandlung als Privatpatient.
Grundlage der Vergütung für Versicherte, die Kostenerstattung
gewählt haben, ist die für Selbstzahler und Privatpatienten gültige
amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Neu geregelt ist auch die Möglichkeit, die Wahl der
Kostenerstattung auf den Bereich der ambulanten Behandlung zu
beschränken. Der Versicherte ist bei seiner Wahl zur
Kostenerstattung für die Dauer von mindestens einem Jahr gebunden.
Der Umfang der Kostenerstattung der GKV ist höchstens auf die
Vergütung beschränkt, die die gesetzliche Krankenkasse bei
Erbringung im Sachleistungsprinzip zu tragen hätte. Hieraus können
sich Differenzbeträge ergeben, welche seitens der gesetzlichen
Krankenkassen nicht erstattet werden
Bei der Wahl der Kostenerstattung mit Behandlung als Privatpatient
sollte das Restkostenrisiko durch eine private Zusatzversicherung
für ambulante und/oder stationäre Heilbehandlung abgedeckt werden.
Eine immer größere Bedeutung nimmt der Heilpraktiker im
Behandlungsumfeld ein.
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt grundsätzlich nicht für
naturheilkundliche Anwendungen.
Wichtig ist hier wieder auch, ähnlich wie in der
Zahnzusatzversicherung, der Bezug der Leistungserstattung.
Das Leistungsverzeichnis sollte sich auf das Hufelandverzeichnis
beziehen sowie auf
die Gebührenordnung für Heilpraktiker und auf der Gebührenordnung
für Ärzte (Wichtig für den Schulmediziner um die naturheilkundlichen
Leistungen abzurechnen.
Leistungsaussagen, die sich auf das eigene Leistungsverzeichnis des
Versicherers beziehen, sind mit Vorsicht zu genießen.
Die steigende Lebenserwartung ist Fluch und Segen zugleich: Die Gefahr, zum Pflegefall zu werden, gehört zweifelsohne zu den Nachteilen. Nach Prognosen des Statistischen Bundesamtes dürften in rund zwanzig Jahren fast dreieinhalb Millionen Bundesbürger und damit mehr als jeder zwanzigste auf Hilfe angewiesen sein.
Um die finanziellen Folgen abzufedern, wurde 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt, in die jeder Krankenversicherte seither einzahlen muss. Dafür bekommt er im Bedarfsfall einen monatlichen Pauschalbetrag von zurzeit maximal 1470 Euro. Weil ein Heimplatz aber schnell über 3000 Euro kostet, entsteht in vielen Fällen eine Deckungslücke.
Die Pflegezusatzversicherung soll Zusatzschutz bieten, wodurch die gesetzlichen Leistungen entweder aufgestockt (Pflegekostenpolice) oder bei Pflegebedürftigkeit ein bestimmtes Tagegeld (Pflegetagegeldpolice) gezahlt wird
Pflegetagegeldversicherung: Der Leistungsumfang und die Höhe des Tagegeldes wird in der Pflegetagegeldpolice bestimmt. Für jeden Tag, an dem der Versicherte pflegebedürftig ist, wird ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten der vereinbarte Tagessatz gezahlt.
Pflegekostenversicherung: Die Pflegekostenpolice erhöht die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung um einen festgelegten Satz (meist zwischen 20 und 200 Prozent). Ob damit die finanzielle Lücke gefüllt wird, die im Pflegefall entsteht, ist schwer zu bestimmen.
Die Pflegekostenversicherung bezieht sich vertraglich auf die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Bei einer Änderung in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, wirkt sich die Änderung auf das Preis-Leistungs-Verhältnis der Pflegezusatzversicherung leider meist negativ aus. Das Tagegeld wird hingegen durch derartige Änderungen nicht berührt.
Unverzichtbar - denn damit sind Sie gegen alle Folgekosten, die eine im Ausland nötig werdende Behandlung mit sich bringt, versichert.
Mit der Krankentagegeldversicherung oder
Verdienstausfallversicherung steht dem Versicherten nach Ablauf der
vereinbarten Karenzzeit ein Tagegeld in vertraglich vereinbarter
Höhe zu.
Die Krankentagegeldversicherung schützt somit vor
Einkommensverlusten bei krankheits- oder unfallbedingter
Arbeitsunfähigkeit.
Arbeitnehmer können in der Regel ein Tagegeld bis zu einer Höhe von 100% ihres Nettoeinkommens für die Zeit nach Ende der Gehaltsfortzahlung versichern.
Die private Krankenversicherung ist eine Individualversicherung, die der Vorsorge des Einzelnen für den Krankheitsfall dient. Hier kann der Versicherungsnehmer den Gegenstand und den Umfang der Leistungen weitgehend selbst bestimmen. Der Gesetzgeber hat den Umfang des Versicherungsschutzes nicht vorgeschrieben.
Im tariflich vereinbarten Umfang übernimmt die PKV die Kosten der Behandlung von Krankheiten, Unfällen und Entbindungen. Dabei handelt es sich im ambulanten Bereich z.B. um Aufwendungen für Untersuchungen, Beratungen, Hausbesuche durch den Arzt oder Facharzt, Medikamente, physikalische Behandlung, Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, Zahnbehandlung und Zahnersatz. Im stationären Bereich trägt die PKV grundsätzlich die Aufwendungen für die medizinische Versorgung durch die jeweils diensthabenden Ärzte und die Unterbringung im Mehrbettzimmer. Die meisten PKV-Versicherten entscheiden sich im Krankenhaus für einen Versicherungsschutz, der auch die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch die Chefärzte beinhaltet.
Die Selbstbeteiligung, als Mittel zur Beitragsersparnis, spielt eine wichtige Rolle. Zahlt der Versicherte kleinere Rechnungen aus der eigenen Tasche, so kann er dadurch seinen Beitrag reduzieren.
Wir weisen daraufhin, dass der Standartschutz einer Vollversicherung mind. den 3,5 fachen Satz der Gebührenordnung der Ärzte erstatten sollte, ansonsten drohen hohe Eigenbeteiligungen.
Sie sollten niemals den Ausschluss einer Krankheit oder Gebrechens im Versicherungsschutz akzeptieren.
Eins ist sicher, die gesetzliche Rentenversicherung ist es schon
längst nicht mehr. Schon jetzt stößt das gesetzlichen Rentensystem
massiv an seine Grenzen. Sei es durch die demographische Entwicklung
oder der kürzen Lebensarbeitszeit und und und.... Die zusätzliche
private Altersversorgung rückt daher immer mehr in den Vordergrund.
Gerade jetzt mit den "verbesserten" Vertragsformen, ab dem
01.01.2005, ist die "Riester-Rente" für viele interessant geworden.
Die staatlich geförderte "Riester-Rente" hilft Ihnen beim Aufbau der
privaten Altersvorsorge mit Grundzulagen und einer möglichen
Steuerersparnis. Desweiteren gilt, Hartz IV sicher und nicht
pfändbar.
Ab dem 01.01.2005
Ab dem Jahr 2008 gelten folgenden Zulagen:
Beitragsleistung für die volle Zulage 4 % (vom
sozialversicherungspflichtigen Brutto des Vorjahres)
In den Genuss der Förderung kommt folgender Personenkreis:
Nicht Begünstigter Personenkreis:
Wichtig: Ausschließlich maßgebend sind immer
die tariflichen Bestimmungen und Bedingungen der einzelnen
Versicherer!
Die Angaben wurden nach bestem Gewissen und Recherche gemacht. Wir
übernehmen keine Gewähr für dir Richtigkeit oder Vollständigkeit der
Angaben. Sollten Sie diesbezüglich Fehler entdecken oder andere
Unterlagen haben, freuen wir uns über einen Hinweis.
