Agentur Alberts

Agentur Alberts - Versicherungsmakler oHG
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Berufsunfähigkeit  - BU -

Die Berufsunfähigkeit ist heutzutage nicht immer nur auf Unfälle zurückzuführen sondern mehr und mehr durch klassische Erkrankungen. Wie zum Beispiel:

Wirbelsäule und Gelenke Beratung für Versicherungen | Berufsunfähigkeit
psychischer Probleme Beratung für Versicherungen | BU
Herz-Kreislauf-Erkrankungen Beratung für Versicherungen | Berufsunfähigkeitversicherung
Krebs Beratung für Versicherungen | PKV

Fast ganz unbemerkt von der Öffentlichkeit läuft der Versicherungsschutz bei den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern nach und nach aus. Hier ist nun die private Vorsorge wieder einmal mehr gefragt als je zuvor. Arbeitnehmer die vor 1961 geboren wurden, können immer noch auf eine bescheidene Rente hoffen. Diese beträgt im Durchschnitt rund 460 €. Alle die nach 1961 das Licht der Welt erblickten, gehen nun leer aus.

Bei der neuen Erwerbsminderungsrente bekommt nur noch derjenige eine Renten-Zahlung, der keinerlei Arbeit mehr erledigen kann. Dabei gilt: Jedwedige Arbeit ist zumutbar. Eine bisherige Qualifikation zählt nicht mehr. Die volle Erwerbsminderungsrente erhält ein Versicherter erst, wenn der folgende Nachweis besteht: Es ist dem Versicherten nicht möglich länger als drei Stunden am Tag zuarbeiten.

Jeder ist betroffen ob nun Arbeitnehmer, Selbständige oder Beamte. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung rückt damit ganz nach oben in der Skale der "Muss ich Haben - macht Sinn" Versicherungen, gleich nach der Krankenversicherung.


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Mit uns zusammen gehen Sie den Weg zur passenden BU Versicherung. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Technik. Als ungebundener Versicherungsmakler haben wir die Möglichkeit unabhängig zu beraten.


Risikolebensversicherung

Das ist eine reine Risikoabsicherung für den Todesfall. Hierbei gibt es keinen Sparvorgang und somit keine Ablaufleistung im Erlebensfall sondern nur eine Summe für den Fall des Todes während der Vertragslaufzeit. Der Vorteil sind hohe Versicherungssummen bei geringen Beitrag. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit eine Vertragsgestaltung auf zwei verbundene Leben. In diesem Fall gibt es die Summe einmal bei Tod der zuerst sterbenden versicherten Person. Der Beitrag ist noch günstiger als bei zwei separaten Verträgen. Die Partner haben sich gegenseitig abgesichert für den schlimmsten Fall. Das müssen nicht nur Ehepartner, sondern können auch Geschäftspartner sein. Im Falle des Ablebens eines Geschäftspartners kann das Unternehmen in Bedrängnis geraten, wenn Hinterbliebene des Verstorbenen ihren Erbteil an der Firma einfordern. Dieser Teil kann dann aus der Versicherungssumme bestritten werden und zur Sicherung der Existenz des Unternehmens beitragen.

Weit verbreitet ist die Risikolebensversicherung bei Finanzierungen, Darlehen, Hausbau usw. Der Kreditgeber wird immer verlangen, dass er seine Mittel zurückerhält auch im Falle des Ablebens des Kreditnehmers. Der Vertrag kann deshalb gewählt werden mit sinkender oder annuitätisch fallen der Versicherungssumme, was den Beitrag nochmals senkt. Die Versicherungssumme passt sich dann der Restschuld an. Je nach Bedarf und Zweck der Absicherung können fallende, steigende, konstante und viele andere Varianten des Verlaufes der Todesfallsummen gewählt werden.

Die Risikolebensversicherung kann gegen einen Mehrbeitrag mit einem Umtauschrecht abgeschlossen werden. Der Vertrag kann dann innerhalb einer bestimmten Zeit, meist 10 Jahre, in eine Kapitalbildende Versicherung umgewandelt werden. Eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt.

Die Risikolebensversicherung wird meist nur über einen begrenzten Zeitraum abgeschlossen und stellt ein sehr vernünftiges Instrument dar zur Absicherung der verschiedensten Verpflichtungen und Risiken.


Information und eine weitere Beratung erhalten Sie in unserem Büro für Versicherungen in Hamburg. Wir haben die Tarife im Vergleich. Für die Berufsunfähigkeit (BU), der privaten Altersvorsorge und Sachversicherungen.
Fragen Sie auch die Verbraucher-Beratung in Hamburg.
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Riester Rente

Eins ist sicher, die gesetzliche Rentenversicherung ist es schon längst nicht mehr. Schon jetzt stößt das gesetzlichen Rentensystem massiv an seine Grenzen. Sei es durch die demographische Entwicklung oder der kürzen Lebensarbeitszeit und und und.... Die zusätzliche private Altersversorgung rückt daher immer mehr in den Vordergrund. Gerade jetzt mit den "verbesserten" Vertragsformen, ab dem 01.01.2005, ist die "Riester-Rente" für viele interessant geworden.

Die staatlich geförderte "Riester-Rente" hilft Ihnen beim Aufbau der privaten Altersvorsorge mit Grundzulagen und einer möglichen Steuerersparnis.

Ab dem 01.01.2005

  • ist eine Kapitalabfindung - bis zu 30% - zum Rentenbeginn möglich
  • besteht die Möglichkeit des Dauerzulageantrages
  • keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II
  • Einheitlicher Mindest-Eigenbetrag (s.g. Sockelbetrag) in Höhe von 60 € p. a.; unabhängig von der Anzahl der Kinder

Ab dem Jahr 2008 gelten folgenden Zulagen:

  • Grundzulage je Berechtigten 154 €
  • Kinderzulage je Kindergeld/Kind 185 €
  • Kinderzulage für ab 2008 geborene Kinder / Kind 300 €
  • Bonus für Berufsanfänger einmalig 200 €, gilt bis zum 25. Lebensjahr

Beitragsleistung für die volle Zulage 4 % (vom sozialversicherungspflichtigen Brutto des Vorjahres)

In den Genuss der Förderung kommt folgender Personenkreis:

  • Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und bei privaten Unternehmen beschäftigt sind
  • Auszubildende / Wehr- und Zivildienstleistende
  • Pflegepersonen (häusliche Pflege)
  • Auf Antrag oder kraft Gesetzes pflichtversicherte Selbständige, z.B. Handwerksmeister
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen, z.B. Arbeitslose, Krankengeld
  • Versicherte während des Kindererziehungszeit -Dauer 3 Jahre-
  • In der landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) pflichtversicherte Landwirte und ihre Ehegatten
  • Geringfügig Beschäftigte die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
  • Vorruheständler / Altersteilzeitbeschäftigte
  • Beamte, Richter und Soldaten
  • Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mit einer beamtenähnlichen Zusatzversorgung

Nicht Begünstigter Personenkreis:

  • Nicht versicherungspflichtige Selbständige
  • Pflichtversicherte eines berufsständischen Versorgungswerkes, z.B. angestellte Rechtsanwälte, Ärzte
  • Freiwillig Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Rentner
  • Sozialhilfebezieher
  • Beschäftigte unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze -400 € Jobs- es sei denn es wurde auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet
  • Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrentner bzw. Rentner wegen Erwerbsminderung, sofern sie nicht gleichzeitig einer versicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung nachgehen
  • Studenten, die während des Studiums erforderliche Praktika ableisten oder die regelmäßig weniger als 400 € verdienen

Unsere kostenlose Beratung erhalten Sie in unserem Büro für Versicherungen in Hamburg, auch gerne am Telefon. Wir freuen uns über Ihren Anruf. Sollten Sie momentan keine Zeit für eine Beratung haben, so benutzen Sie bitte unser Kontaktformular um uns eine Nachricht zu übersenden. Wir rufen Sie gerne zurück. Oder nutzen Sie auch gerne diese e-Mail: infoline@agentur-alberts.de

Mit uns zusammen gehen Sie den Weg zur passenden PKV Versicherung. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Technik. Als ungebundener Versicherungsmakler haben wir die Möglichkeit unabhängig zu beraten.


Wichtig: Ausschließlich maßgebend sind immer die tariflichen Bestimmungen und Bedingungen der einzelnen Versicherer!

Die Angaben wurden nach bestem Gewissen und Recherche gemacht. Wir übernehmen keine Gewähr für dir Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben. Sollten Sie diesbezüglich Fehler entdecken oder andere Unterlagen haben, freuen wir uns über einen Hinweis.

Umfassende Versicherungsberatung in Hamburg | BU + PKV

Es gibt viel auf dem Weg zur richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten und so mache Feinheit gilt es mitzunehmen. Viele X und Y Rankings / Tests an Modellkunden weisen die Richtung. Aber eines gilt für alle:

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht nur nach dem Beitrag zu beurteilen sondern auch nach den Versicherungs-Bedingungen sowie den sehr individuellen Bedürfnissen des Antragstellers!


Sie erhalten auch gerne Ihre persönliche Beratung bei uns im Büro in Hamburg Poppenbüttel. Wir helfen auch gerne bei sogenannten Problemfällen mit Vorerkrankungen.


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