
Agentur
Alberts - Versicherungsmakler oHG
040 / 68 94 77 - 0
Als Kfz-Halter sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine
Haftpflichtversicherung abzuschließen. Jedes auf einer öffentlichen
Straße betriebene Fahrzeug muss vom ersten bis zum letzten Moment
haftpflichtversichert sein. Allein schon durch den Besitz eines
Kraftfahrzeuges unterliegen Sie der Gefährdungshaftung. Auch wenn
Sie bei einem Schaden keine Schuld trifft, z.B. bei technischem
Versagen am Fahrzeug, haften Sie für diesen entstandenen Schaden.
Durch die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist gewährleistet
das der Schadenersatz für das Verkehrsopfer garantiert ist.
Ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht ist strafbar.
Im berechtigten Schadenfall übernimmt das Versicherungsunternehmen
die Kosten für Personen- Sach- und Vermögensschäden, bis zur
vereinbarten Höhe der Versicherungssumme. Unberechtigte Ansprüche
wehrt das Versicherungsunternehmen hingegen auf eigene Kosten ab.
Für weitere Kosten wie zum Beispiel ein Strafverfahren oder einer
Nebenklage kommt das Versicherungsunternehmen nicht auf.
Eigenschäden fallen
nicht unter diese Versicherung. Der Schadensersatzanspruch des
Geschädigten richtet sich an Sie bzw. an Ihre Versicherung. Im Fall
der Kfz-Haftpflichtversicherung sogar direkt. Der Geschädigte kann
sich unter Umgehung Ihrer Person direkt an den Versicherer wenden.
Die Kaskoversicherung dient dazu, den Versicherungsnehmer vor
Vermögensschäden zu bewahren. Hierbei wird zwischen Teil- und
Vollkaskoversicherung unterschieden.
Schäden und Gefahren die von der Teilkasko in der Regel abgedeckt sind:
Schäden durch Brand oder Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag,
Überschwemmung, Diebstahl des Fahrzeuges und/oder Teile die fest mit
Fahrzeug verbunden sind, Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen
Fahrzeuges mit Haarwild, Glasbruch, Brand- oder Schmorschäden an der
Verkabelung ausgelöst durch Kurzschluss sowie der Marderbiss.
Schäden und Gefahren die von der Vollkasko abgedeckt sind:
Alle in der Teilkasko genannten Schäden. Außerdem sind Eigenschäden,
die durch Unfall, mut- oder böswillige Handlungen Dritter
(Vandalismus), versichert.
Es gibt aber auch Ausnahmen.
Nicht Versichert sind Schäden durch Vorsatz sowie Trunkenheit am Steuer / Drogen + Medikamentenmissbrauch und der Beihilfe zum Diebstahl. Hier entfällt ganz klar der Versicherungsschutz. Nicht gezahlt wird auch bei Schäden die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen, Rennveranstaltungen, Krieg, innere Unruhe, Erdbeben etc..
Information und eine kostenlose Beratung erhalten Sie in unserem Büro in Hamburg. Auch für Berufsunfähigkeit (BU), Unfallversicherung, der privaten Vorsorge und Sachversicherungen.
Sollten Sie momentan keine Zeit für eine Beratung haben, so benutzen Sie bitte unser Kontaktformular um uns eine Nachricht zu übersenden. Wir rufen Sie gerne zurück.
Oder nutzen Sie auch gerne diese e-Mail: infoline@agentur-alberts.de
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