Agentur Alberts

Agentur Alberts - Versicherungsmakler oHG
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Kfz-Versicherung

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Als Kfz-Halter sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Jedes auf einer öffentlichen Straße betriebene Fahrzeug muss vom ersten bis zum letzten Moment haftpflichtversichert sein. Allein schon durch den Besitz eines Kraftfahrzeuges unterliegen Sie der Gefährdungshaftung. Auch wenn Sie bei einem Schaden keine Schuld trifft, z.B. bei technischem Versagen am Fahrzeug, haften Sie für diesen entstandenen Schaden. Durch die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist gewährleistet das der Schadenersatz für das Verkehrsopfer garantiert ist.

Ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht ist strafbar.

Im berechtigten Schadenfall übernimmt das Versicherungsunternehmen die Kosten für Personen- Sach- und Vermögensschäden, bis zur vereinbarten Höhe der Versicherungssumme. Unberechtigte Ansprüche wehrt das Versicherungsunternehmen hingegen auf eigene Kosten ab. Für weitere Kosten wie zum Beispiel ein Strafverfahren oder einer Nebenklage kommt das Versicherungsunternehmen nicht auf.

Eigenschäden fallen nicht unter diese Versicherung. Der Schadensersatzanspruch des Geschädigten richtet sich an Sie bzw. an Ihre Versicherung. Im Fall der Kfz-Haftpflichtversicherung sogar direkt. Der Geschädigte kann sich unter Umgehung Ihrer Person direkt an den Versicherer wenden.

Kaskoversicherung:

Die Kaskoversicherung dient dazu, den Versicherungsnehmer vor Vermögensschäden zu bewahren. Hierbei wird zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung unterschieden.

Schäden und Gefahren die von der Teilkasko in der Regel abgedeckt sind:

Schäden durch Brand oder Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Diebstahl des Fahrzeuges und/oder Teile die fest mit Fahrzeug verbunden sind, Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Haarwild, Glasbruch, Brand- oder Schmorschäden an der Verkabelung ausgelöst durch Kurzschluss sowie der Marderbiss.

Schäden und Gefahren die von der Vollkasko abgedeckt sind:

Alle in der Teilkasko genannten Schäden. Außerdem sind Eigenschäden, die durch Unfall, mut- oder böswillige Handlungen Dritter (Vandalismus), versichert.

Es gibt aber auch Ausnahmen.

Nicht Versichert sind Schäden durch Vorsatz sowie Trunkenheit am Steuer / Drogen + Medikamentenmissbrauch und der Beihilfe zum Diebstahl. Hier entfällt ganz klar der Versicherungsschutz. Nicht gezahlt wird auch bei Schäden die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen, Rennveranstaltungen, Krieg, innere Unruhe, Erdbeben etc..


Sachversicherungen

  • Hausrat
  • Private Haftpflicht / Tierhalter Haftpflicht
  • Bauherrenhaftpflicht
  • Kfz-Versicherungen
  • Rechtsschutz
  • Unfall
  • Geschäftsversicherungen  / Inhalt und Haftpflicht
  • Gebäudeversicherungen

Unser Motto lautet:
Optimaler Versicherungsschutz bei niedrigen Beiträgen !


Information und eine kostenlose Beratung erhalten Sie in unserem Büro in Hamburg. Auch für Berufsunfähigkeit (BU), Unfallversicherung, der privaten Vorsorge und Sachversicherungen.

Sollten Sie momentan keine Zeit für eine Beratung haben, so benutzen Sie bitte unser Kontaktformular um uns eine Nachricht zu übersenden. Wir rufen Sie gerne zurück.

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Antrag KFZ Versicherung |  Versicherungsberatung in Hamburg - Agentur Alberts

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