
Agentur
Alberts - Versicherungsmakler oHG
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Grundsätzliches Vorgehen:
Voraussetzung:
Vereinbaren Sie mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung die
Heilbehandlung nach dem Kostenerstattungsprinzip.
Abwicklung:
Zunächst begleichen Sie Ihre Arztrechnungen, anschließend erstattet
Ihnen Ihre Krankenkasse den festen Gebührensatz. Die Lücke zwischen
privater und gesetzlicher Versorgung wird dann von einer
Krankenzusatzversicherung erstattet.
Eine solche ambulante Zusatzversicherung erstattet also die
Mehrkosten, die bei einem Wechsel in das Kostenerstattungsprinzip
durch die Rechnungsstellung als Privatpatient hervorgerufen wird.
Das Kostenerstattungsprinzip muss für mindestens 12 Monate gewählt
werden.
Ambulante Krankenzusatzversicherung
Zahnzusatzversicherung zur GKV
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