
Agentur
Alberts - Versicherungsmakler oHG
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Der Versicherer vereinbart in den Bedingungen, dass die Erstbehandlung generell durch einen bestimmten (!) Hausarzt zu erfolgen hat, der Wechsel eines Hausarztes ist schriftlich mitzuteilen.
Wird diese Vereinbarung missachtet, so werden meist nur 75- 80% des Rechnungsbetrages erstattet, dieses gilt in den meisten Tarifen dann auch für alle Folgebehandlungen dieser Krankheit wie auch für Medikamente.
Der Versicherer vereinbart in den Bedingungen, dass die
Erstbehandlung generell (!) durch einen Hausarzt/ Arzt ohne
Facharztbezeichnung/ Praktischen Arzt etc. zu erfolgen hat.
Wird diese Vereinbarung missachtet, so werden meist nur 75- 80% des
Rechnungsbetrages erstattet, dieses gilt in den meisten Tarifen dann
auch für alle Folgebehandlungen dieser Krankheit wie auch für
Medikamente.
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