
Agentur
Alberts - Versicherungsmakler oHG
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Allgemeine Angaben (Pflicht zur Versicherung)
Ab dem 1. Januar 2009 muss spätestens eine Krankenversicherung
nachgewiesen werden. Ab diesem Zeitpunkt besteht für jeden die
umfassende Pflicht in Deutschland, eine Krankenversicherung ( ob GKV
oder PKV )
vorweisen zu können. Diese Krankenversicherung muss ambulante sowie
stationäre Heilbehandlungen abdecken, außerdem darf der jährliche
Selbstbehalt nicht höher als 5000 Euro betragen. Einzig die Pflicht,
den zahnärztlichen Bereich abzudecken ist nicht vorgeschrieben.
Konsequenzen bei Pflichtverletzung
Kann man ab dem 1. Januar 2009 keinen verpflichtenden und
erforderlichen Krankenversicherungsschutz nachweisen, muss mit
Strafen gerechnet werden. Die Strafe sieht vor, dass ein
Prämienzuschlag geleistet werden muss, bzw. der Versicherungsschutz
rückwirkend zu entrichten ist.
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist neben der Renten-, Arbeitslosen, Unfall- und Pflegeversicherung Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und Teil des Gesundheitssystems. Sie ist eine verpflichtende Versicherung für einen Großteil aller Arbeitnehmer, deren Einkommen in den letzten 3 Jahren nicht dauerhaft über der Versicherungspflichtgrenze lag.
Die Private Krankenversicherung (PKV) ist in Deutschland im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung eine Absicherung bei einem der privatrechtlich organisierten und teilweise mit Gewinnerzielungsabsicht operierenden Versicherungsunternehmen gegen Kosten, die aus Krankheit oder Unfällen herrühren oder durch vorbeugende oder diagnostische Gesundheitsmaßnahmen entstehen.
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Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag, bis zu dem in Deutschland Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung höchstens erhoben werden. Der Teil des Bruttoeinkommens, der die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, bleibt für die Beitragsbemessung außer Betracht. Das heißt, dass für Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze lediglich der absolute Betrag fällig wird, der für Einkommen in ihrer Höhe anfällt.
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Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze, bestimmt, ab welcher Höhe des jährlichen Brutto-Arbeitsentgelts ein Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Sie legt damit die Marktabgrenzung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung fest.
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Die Beiträge richten sich bei der GKV prozentual nach dem Arbeitsentgelt (Lohn, Gehalt, Provision) bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Sie werden also entsprechend dem im Steuerrecht gültigen Prinzip der Bemessung nach Leistungsfähigkeit eingezogen.
Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) wird eine Versicherungsprämie nach dem persönlichen Krankheitsrisiko (Lebensalter, Geschlecht, Beruf, Gesundheitsstatus) berechnet.
Entsprechend der o. a. Differenzierung kann die PKV in Berücksichtigung des individuellen Versicherungsrisikos Tarife anbieten, die im Vergleich zur GKV bei höherem Leistungsangebot günstiger sind. Dies gilt insbesondere für junge Versicherte und für gut verdienende Alleinstehende. Mit zunehmenden Alter und Änderung des Familienstandes kann dieser Vorteil verloren gehen und sich umkehren.
Ein Wechsel zwischen den Systemen unterliegt engen gesetzlichen Beschränkungen und ist nicht ohne Weiteres möglich. Um aus der GKV in eine privaten Krankenversicherung ( PKV ) wechseln zu können, muss in der Regel eine bestimmte Einkommensgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) überschritten werden. Um zurück in die GKV zu gelangen, muss das Einkommen wieder dauerhaft gesunken sein und man darf nicht älter als 55 sein. Wer selbstständig ist oder von der Versicherungspflicht befreit wurde, kann aus einer PKV überhaupt nicht in die GKV wechseln, es sei denn, er meldet sich arbeitslos.
Weitere wichtige Unterschiede zwischen privaten Krankenversicherung ( PKV ) und GKV:
Familienangehörige der Mitglieder ohne eigenes Einkommen sind in der GKV beitragsfrei mitversichert.
Bei der PKV ist für jede versicherte Person ein separater Beitrag
fällig.
Im Bereich der Innovationen in der Medizin zahlen die gesetzlichen
Krankenversicherungen nur, was ihrer Ansicht nach „notwendig,
ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist.
Die Leistungen der GKV werden im Sozialgesetzbuch und nicht durch privatrechtlichen Vertrag festgelegt (d. h. die Politik bzw. die Selbstverwaltung können die Leistungen jederzeit beschränken oder aber auch erweitern).
Sollten Sie momentan keine Zeit für eine Beratung haben, so benutzen Sie bitte unser Kontaktformular um uns eine Nachricht zu übersenden. Wir rufen Sie gerne zurück.
Wir pflegen die individuelle Beratung für die private Krankenversicherung - Tarife im Vergleich ( PKV ) - Information und Beratung am Telefon und persönlich im Beratungsbüro in Hamburg Poppenbüttel. Wir helfen auch gerne bei sogenannten Problemfällen mit Vorerkrankungen.
Fragen Sie auch die Verbraucher-Beratung Hamburg und informieren Sie sich mit Testberichten wie zum Beispiel von Finanztest.
Die private Krankenversicherung ( PKV) ist eine Individualversicherung, die der Vorsorge des Einzelnen für den Krankheitsfall dient. Hier kann der Versicherungsnehmer den Gegenstand und den Umfang der Leistungen weitgehend selbst bestimmen. Der Gesetzgeber hat den Umfang des Versicherungsschutzes nicht vorgeschrieben.
Im tariflich vereinbarten Umfang übernimmt die PKV die Kosten der Behandlung von Krankheiten, Unfällen und Entbindungen. Dabei handelt es sich im ambulanten Bereich z.B. um Aufwendungen für Untersuchungen, Beratungen, Hausbesuche durch den Arzt oder Facharzt, Medikamente, physikalische Behandlung, Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, Zahnbehandlung und Zahnersatz. Im stationären Bereich trägt die PKV grundsätzlich die Aufwendungen für die medizinische Versorgung durch die jeweils diensthabenden Ärzte und die Unterbringung im Mehrbettzimmer. Die meisten PKV-Versicherten entscheiden sich im Krankenhaus für einen Versicherungsschutz, der auch die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch die Chefärzte beinhaltet.
Die Selbstbeteiligung, als Mittel zur Beitragsersparnis, spielt eine wichtige Rolle. Zahlt der Versicherte kleinere Rechnungen aus der eigenen Tasche, so kann er dadurch seinen Beitrag reduzieren.
Wir weisen daraufhin, dass der Standartschutz einer Vollversicherung mind. den 3,5 fachen Satz der Gebührenordnung der Ärzte erstatten sollte, ansonsten drohen hohe Eigenbeteiligungen.
Sie sollten niemals den Ausschluss einer Krankheit oder Gebrechens im Versicherungsschutz akzeptieren. Lassen Sie sich beraten.
Wie finde ich die richtige private Krankenversicherung für mich ?
Die private Krankenversicherung sollte immer sorgfältig auf Ihre Person und Wünsche abgestimmt sein. Rufen Sie uns gerne an. Beratung auch am Telefon.
Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular, um bequem mit uns in Verbindung zu treten.
Oder nutzen Sie auch gerne diese e-Mail: infoline@agentur-alberts.de
Wie kann ich von der privaten Krankenversicherung zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung wechseln?
Aufgrund der Kostenexplosion im Gesundheitswesen hat die Gesetzliche Krankenversicherung ihre Leistungen drastisch gekürzt. Möchte ein GKV-Versicherter bessere Leistungen, so muss eine zusätzliche private Absicherung abgeschlossen werden. Nur so ist es möglich auf das Niveau einer privaten Krankenversicherung zu kommen.
Darauf sollten Sie achten:
Beantworten Sie die Gesundheitsfragen im Antrag stets
wahrheitsgemäß. Das Versicherungsunternehmen kann ansonsten im
Leistungsfall die Kostenübernahme verweigern und die sofortige
Kündigung aussprechen.
Erbitten Sie eine Kostenübernahmeerklärung vom Versicherer bevor Sie
ein Krankenhausaufenthalt vollziehen.
Wenn Sie ein Wechsel planen, kündigen Sie nie Ihren alten Vertrag,
bevor Ihnen die Annahmebestätigung der neuen Gesellschaft vorliegt !
Beiträge und Leistungen sind von Versicherer zu Versicherer
unterschiedlich und nur schwer zu vergleichen.
Der Arbeitgeber beteiligt sich nicht an den Kosten für die privaten
Zusatzversicherungen.
Weitere Information und sowie eine Beratung erhalten Sie bei uns in Hamburg oder gerne am Telefon.
Stationäre Zusatzversicherung erhöhen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei stationären Aufenthalten. Dies betrifft sowohl die Unterbringung, als auch die Behandlung.
Auf drei wichtige Merkmale müssen Sie im Tarifwerk des Anbieters achten:
Leistung im Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarzt
Ab dem 1. Januar 2005 gilt für Versicherte in einer Gesetzliche
Krankenversicherung (GKV) ein völlig neues Zuschuss-System, wenn es
um Zahnersatz geht:
War es bisher so, dass bei einem Zahnersatz von Seiten der
Krankenkasse - je nach Bonus - eine prozentuale Bezuschussung auf
die vertraglich vereinbarten Kosten in Höhe von 50, 60 oder 65 %
erfolgte, so wird nun für einen entsprechenden Befund ein fester
Zuschuss gewährt. Dabei spielt es dann keine Rolle mehr, wie nun
diese Lücke versorgt wird, stets wird von der Kasse das Gleiche -
ein sog. befundorientierter Festzuschuss - bezahlt, der eine
Grundversorgung abdeckt. Der Anspruch des Versicherten hat sich von
der ehemaligen "Sachleistung der besonderen Art" in eine
Geldleistung geändert.
Achtung! Die Leistungsaussagen der Anbieter genau prüfen!
Es wird nur geleistet, wenn auch die GKV leistet.
Das bedeutet, Ihre private Zahnzusatzversicherung leistet nur, wenn die gesetzliche Krankenkasse auch leistet. Die Leistungen der GKV werden aber immer weniger. Im Zweifel muss dann Ihre Zusatzversicherung auch nicht leisten. Es wird nur auf Basis der Regelversorgung erstattet.
Viele Tarife die mit sehr günstigen Prämien und hohen Erstattungen (bis zu 100%) werben, erstatten aber nur auf Basis der sogenannten Regelversorgung. Diese Regelversorgung beinhaltet nur Erstattungen einfacher Zahnarzt-Leistungen. Der Großteil der Zahnarzt-Leistungen wird aber privatzahnärztlich abgerechnet, und liegt teilweise bis zu 10 mal höher als die Regelversorgung. Tarife die nur auf Basis der Regelversorgung erstatten, haben eigentlich keinerlei Wert, und sollten nicht abgeschlossen werden.
Weitere starke Leistungseinschränkungen:
Viele Anbieter, die in ihrer Werbung hohe Leistungen auch für teure Zahnarzt-Maßnahmen versprechen, leisten in der Praxis nur sehr eingeschränkt. Das Kleingedruckte beschränkt die Erstattungen oft auf einen niedrigen Gesamt-Betrag.
Typische Einschränkungen:
Sonderfall: Privatpatient in der GKV
oder Kostenerstattungstarif GKV mit Restkostenversicherung PKV
Wenn Sie das Kostenerstattungsprinzip gewählt haben, zahlen Sie
zunächst alle Rechnungen für alle Leistungen selbst, Sie sind als
Selbstzahler direkter 'Vertragspartner' des Arztes, es erfolgt die
Behandlung als Privatpatient.
Grundlage der Vergütung für Versicherte, die Kostenerstattung
gewählt haben, ist die für Selbstzahler und Privatpatienten gültige
amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Neu geregelt ist auch die Möglichkeit, die Wahl der
Kostenerstattung auf den Bereich der ambulanten Behandlung zu
beschränken. Der Versicherte ist bei seiner Wahl zur
Kostenerstattung für die Dauer von mindestens einem Jahr gebunden.
Der Umfang der Kostenerstattung der GKV ist höchstens auf die
Vergütung beschränkt, die die gesetzliche Krankenkasse bei
Erbringung im Sachleistungsprinzip zu tragen hätte. Hieraus können
sich Differenzbeträge ergeben, welche seitens der gesetzlichen
Krankenkassen nicht erstattet werden
Bei der Wahl der Kostenerstattung mit Behandlung als Privatpatient
sollte das Restkostenrisiko durch eine private Zusatzversicherung
für ambulante und/oder stationäre Heilbehandlung abgedeckt werden.
Information und eine weitere Beratung erhalten Sie in unserem
Büro für Versicherungen in Hamburg. Egal ob für die private
Krankenversicherung (PKV) als Arbeitnehmer, Selbständiger oder
als Beihilfe. Wir haben die Tarife im Vergleich. Auch für
Berufsunfähigkeit (BU) und der privaten finanziellen vorsorge.
Fragen Sie auch die Verbraucher-Beratung in Hamburg.
Wir freuen uns über Ihren Anruf.
Eine immer größere Bedeutung nimmt der Heilpraktiker im Behandlungsumfeld ein.
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt grundsätzlich nicht für
naturheilkundliche Anwendungen.
Wichtig ist hier wieder auch, ähnlich wie in der
Zahnzusatzversicherung, der Bezug der Leistungserstattung.
Das Leistungsverzeichnis sollte sich auf das Hufelandverzeichnis
beziehen sowie auf
die Gebührenordnung für Heilpraktiker und auf der Gebührenordnung
für Ärzte (Wichtig für den Schulmediziner um die naturheilkundlichen
Leistungen abzurechnen).
Leistungsaussagen, die sich auf das eigene Leistungsverzeichnis des
Versicherers beziehen, sind mit Vorsicht zu genießen.
Informationen sowie Beratung erhalten Sie bei uns in Hamburg und am Telefon.
Die steigende Lebenserwartung ist Fluch und Segen zugleich: Die Gefahr, zum Pflegefall zu werden, gehört zweifelsohne zu den Nachteilen. Nach Prognosen des Statistischen Bundesamtes dürften in rund zwanzig Jahren fast dreieinhalb Millionen Bundesbürger und damit mehr als jeder zwanzigste auf Hilfe angewiesen sein.
Um die finanziellen Folgen abzufedern, wurde 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt, in die jeder Krankenversicherte seither einzahlen muss. Dafür bekommt er im Bedarfsfall einen monatlichen Pauschalbetrag von zurzeit maximal 1470 Euro. Weil ein Heimplatz aber schnell über 3000 Euro kostet, entsteht in vielen Fällen eine Deckungslücke.
Die Pflegezusatzversicherung soll Zusatzschutz bieten, wodurch die gesetzlichen Leistungen entweder aufgestockt (Pflegekostenpolice) oder bei Pflegebedürftigkeit ein bestimmtes Tagegeld (Pflegetagegeldpolice) gezahlt wird
Pflegetagegeldversicherung: Der Leistungsumfang und die Höhe des Tagegeldes wird in der Pflegetagegeldpolice bestimmt. Für jeden Tag, an dem der Versicherte pflegebedürftig ist, wird ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten der vereinbarte Tagessatz gezahlt.
Pflegekostenversicherung: Die Pflegekostenpolice erhöht die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung um einen festgelegten Satz (meist zwischen 20 und 200 Prozent). Ob damit die finanzielle Lücke gefüllt wird, die im Pflegefall entsteht, ist schwer zu bestimmen.
Die Pflegekostenversicherung bezieht sich vertraglich auf die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Bei einer Änderung in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, wirkt sich die Änderung auf das Preis-Leistungs-Verhältnis der Pflegezusatzversicherung leider meist negativ aus. Das Tagegeld wird hingegen durch derartige Änderungen nicht berührt.
Private Pflegezusatzversicherung
Unverzichtbar - denn damit sind Sie gegen alle Folgekosten, die eine im Ausland nötig werdende Behandlung mit sich bringt, versichert.
Mit der Krankentagegeldversicherung oder
Verdienstausfallversicherung steht dem Versicherten nach Ablauf der
vereinbarten Karenzzeit ein Tagegeld in vertraglich vereinbarter
Höhe zu.
Die Krankentagegeldversicherung schützt somit vor
Einkommensverlusten bei krankheits- oder unfallbedingter
Arbeitsunfähigkeit.
Arbeitnehmer können in der Regel ein Tagegeld bis zu einer Höhe von 100% ihres Nettoeinkommens für die Zeit nach Ende der Gehaltsfortzahlung versichern.
Information und eine weitere Beratung erhalten Sie in unserem Büro für Versicherungen in Hamburg.
Wir beraten zur privaten Krankenversicherung (PKV), Berufsunfähigkeit, Risikoleben, Vorsorge etc..
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