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Agentur Alberts - Versicherungsmakler oHG
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Von der PKV zurück in die GKV

Wie kann ich von der privaten Krankenversicherung zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung wechseln? Eine Frage die immer öfters gestellt wird.

Der Wunsch zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist in der Regel folgende:

Die Beiträge in meiner jetzigen privaten Krankenversicherung (PKV) sind in den letzten Jahren stark angestiegen Beratung für Versicherungen | BUZ
Ich stehe kurz vor dem Ruhestand und befürchte als Rentner hohe Beiträge in der PKV zuzahlen Beratung für Versicherungen | PKV
Meine Lebenssituation hat sich geändert, Frau und Kinder kommen nun mit in meine PKV und die Beiträge steigen Beratung für Versicherungen | GKV

Welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen oder was zu beachten ist, diese Info erhalten Sie durch ein Anruf bei uns.

Unsere kostenlose Beratung erhalten Sie in unserem Büro für Versicherungen in Hamburg, auch gerne am Telefon. Wir freuen uns über Ihren Anruf. Sollten Sie momentan keine Zeit für eine Beratung haben, so benutzen Sie bitte unser Kontaktformular um uns eine Nachricht zu übersenden. Wir rufen Sie gerne zurück. Oder nutzen Sie auch gerne diese e-Mail:  infoline@agentur-alberts.de


Versicherungsnehmer ist Angestellter

Der Wechsel in die GKV ist zum Beispiel möglich, wenn sich das Einkommen soweit reduziert, so das der Arbeitnehmer unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Dies kann durch den Wechsel von Vollzeit.- in eine Teilzeittätigkeit erfolgen.

Durch die Mitteilung an den Arbeitgeber sorgt dieser für die Anmeldung in der GKV. Durch die Wahlfreiheit kann der, vormals PKV versicherte, Arbeitnehmer selbst das Unternehmen für die gesetzliche Absicherung auswählen.


Natürlich haben Sie die Möglichkeit Ihren Schutz, bei der GKV, wieder auf das gewohnte Niveau der privaten Krankenversicherung zu bringen. Hierzu benötigen Sie einige Zusatzversicherungen von der privaten Krankenversicherung.

Ambulante Krankenzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung zur GKV

Bitte beachten Sie auch die Möglichkeit, die bereits bestehende Absicherung in der PKV, durch ein Tarifwechsel - meist ohne erneute Gesundheitsüberprüfung - der GKV anzupassen. Auch sollten Sie sich Gedanken über eine Anwartschaftversicherung machen, um eine spätere mögliche Rückkehr in die PKV zu ermöglichen. 


Versicherungspflichtgrenze

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze, bestimmt, ab welcher Höhe des jährlichen Brutto-Arbeitsentgelts ein Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Sie legt damit die Marktabgrenzung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung fest. 

Weiter Infos erhalten Sie bei Wikipedia.


Versicherungsnehmer ist Selbstständig

Im Gegensatz zu dem Angestellten, der nur mit dem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze in die PKV gekommen ist, fällt das Einkommen bei dem Selbständigen nicht ins Gewicht. Hier ist nur der Status Selbständig entscheidend.

Solange das Gewerbe betrieben wird, besteht auch keine Möglichkeit wieder zurück in die GKV zu wechseln.

Nur wenn das Gewerbe abgemeldet und damit die Selbständigkeit aufgegeben  wird, kann (!) evtl. in eine gesetzliche Kasse - auf Antrag - gewechselt werden. Meist wird hierzu aber ein neues Arbeitsverhältnis benötigt.

Sollten Sie nun nach der Selbständigkeit in die Arbeitslosigkeit fallen, können Sie nur in die GKV wechseln, wenn Sie ein Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Haben Sie kein Anspruch auf Arbeitslosengeld so ist ein Wechsel von der PKV zurück in die GKV nicht möglich. Somit sollten Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Versicherungsunternehmen über die Möglichkeit der Beitragsreduzierung informieren und beraten. Dies kann durch die Kürzung der Leistung oder die Anhebung der Selbstbeteiligung erfolgen.


Versicherungsnehmer ist Angestellter/Selbstständig und über 55 Jahre alt

Versicherungsnehmer, die das 55. Lebensjahr überschritten haben, können grundsätzlich nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln !

Unabhängig der bisherigen Tätigkeit als

  • Angestellter
  • Angestellter mit Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze
  • Selbständiger
  • Angestellter bzw. Selbständiger wird arbeitslos

ist der Wechsel von der PKV zurück in die GKV nicht mehr möglich.


Fragen Sie auch Ihre Verbraucher-Beratung vor Ort.

Weiter Infos zur Versicherungspflichtgrenze erhalten Sie bei Wikipedia.


Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

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