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Private Krankenversicherung (PKV)

Die private Krankenversicherung ( PKV) ist eine Individualversicherung, die der Vorsorge des Einzelnen für den Krankheitsfall dient. Hier kann der Versicherungsnehmer den Gegenstand und den Umfang der Leistungen weitgehend selbst bestimmen. Der Gesetzgeber hat den Umfang des Versicherungsschutzes nicht vorgeschrieben.

Im tariflich vereinbarten Umfang übernimmt die PKV die Kosten der Behandlung von Krankheiten, Unfällen und Entbindungen. Dabei handelt es sich im ambulanten Bereich z.B. um Aufwendungen für Untersuchungen, Beratungen, Hausbesuche durch den Arzt oder Facharzt, Medikamente, physikalische Behandlung, Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, Zahnbehandlung und Zahnersatz. Im stationären Bereich trägt die PKV grundsätzlich die Aufwendungen für die medizinische Versorgung durch die jeweils diensthabenden Ärzte und die Unterbringung im Mehrbettzimmer. Die meisten PKV-Versicherten entscheiden sich im Krankenhaus für einen Versicherungsschutz, der auch die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch die Chefärzte beinhaltet.

Die Selbstbeteiligung, als Mittel zur Beitragsersparnis, spielt eine wichtige Rolle. Zahlt der Versicherte kleinere Rechnungen aus der eigenen Tasche, so kann er dadurch seinen Beitrag reduzieren.


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PKV - Antrag

Standartschutz + Gebührenordnung

Wir weisen daraufhin, dass der Standartschutz einer Vollversicherung mind. den 3,5 fachen Satz der Gebührenordnung der Ärzte erstatten sollte, ansonsten drohen hohe Eigenbeteiligungen.

Sie sollten niemals den Ausschluss einer Krankheit oder Gebrechens im Versicherungsschutz akzeptieren. Lassen Sie sich beraten.

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