
Agentur
Alberts - Versicherungsmakler oHG
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Die Aufgaben der Rechtsschutzversicherung ist es, die Kosten
eines Rechtsstreites zu übernehmen und nicht dafür zu sorgen das der
Versicherungsnehmer automatisch im Recht ist. Nach wie vor obliegt
die Urteilssprechung ganz allein den Gerichten!
Der Versicherungsnehmer kann also seine rechtlichen Interessen
wahrnehmen ohne dabei die finanziellen Folgen zu fürchten. Egal wie
das Gericht am Ende der Verhandlung urteilt. Auch derjenige der den
Prozess gewinnt, muss mit Kosten rechnen wenn der Prozessgegner
zahlungsunfähig ist. Dazugehören auch die eigenen Kosten wie
Anwalts. -und Gerichtskosten und die von der gegnerischen Partei.
Der Gewinner ist ein so genannter Zweitschuldner. Bei einem
Teilerfolg werden die Kosten im Verhältnis des Gewinnes zum
Verlieren aufgeteilt. Das gilt auch beim Vergleich.
Das Kostenrisiko bleibt also, auch wenn Sie ganz sicher im Recht
sind und gewinnen. Also im Umkehrschluss ist festzustellen, sollten
Sie stets über genügend Kapitalreserven verfügen, ist die
Rechtsschutzversicherung keine Versicherung für Sie.
Aber auch wenn genügend finanzielle Rücklagen vorhanden sind, kann
ein Rechtsstreit schnell Ihre Reserven zum schmelzen bringen. Für
ein durchschnittliches Bußgeldverfahren betragen die Kosten schon
rund 635 Euro. Im Klassiker, den Streitigkeiten aus dem
Arbeitsverhältnis, in den jede Partei in der ersten Instanz, ganz
unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, die eigenen Kosten selber
trägt. Hier übersteigen die Kosten in der Regel die tausend Euro
Marke. Rund 900.000 Verfahren werden jährlich vor den
Arbeitsgerichten ausgetragen.
Insgesamt werden jedes Jahr ca. 11 Mio. Rechtsstreitigkeiten vor den deutschen Amts
- und Landgerichten verhandelt.
Die Hausratversicherung deckt die Gefahren ab, denen das private
Eigentum ausgesetzt ist.
Dazu gehören in aller Regel:
Als Leistungserweiterung gelten die Elementargefahren wie:
Im Schadenfall wird die Versicherung zum Neuwert entschädigen. Bei
einigen Positionen wird der heutige Wert entschädigt und nicht der
Anschaffungspreis. Bestes Beispiel, der alte PC mit der Bezeichnung
486/DX 33 aus dem Jahre 1995 mit 8 MB Arbeitsspeicher und Win 3.11
für damals rund 1.500 DM angeschafft wird nach heutigen Maßstäben
keine 50€ Wert sein.
Ansonsten gilt der Neuwert nach heute gültigen Preisen ! Eine
Verpflichtung zum Neukauf der beschädigten, zerstörten oder abhanden
gekommenen Sachen gibt es nicht. Die Entschädigungssumme also
beliebig verwenden werden.
In der Hausratversicherung ist der komplette Hausrat versichert.
Denken Sie
auch an die Gegenstände die Sie im Keller, der Garage und auf dem
Dachboden aufbewahren. Einfacher Diebstahl wie Taschendiebstahl ist
allerdings
nicht versichert.
Folgende zusätzliche Kosten werden nach einem Versicherungsfall in
der Regel auch gezahlt:
Unsere kostenlose Beratung erhalten Sie in unserem Büro für Versicherungen in Hamburg, auch gerne am Telefon. Wir freuen uns über Ihren Anruf. Sollten Sie momentan keine Zeit für eine Beratung haben, so benutzen Sie bitte unser Kontaktformular um uns eine Nachricht zu übersenden. Wir rufen Sie gerne zurück. Oder nutzen Sie auch gerne diese e-Mail: infoline@agentur-alberts.de
Ihre Betreuung und Beratung erfolgt ausschließlich über uns. Somit ist gewährleistet, dass Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an unberechtigte weitergereicht werden.
Über 80 % aller Unfälle ereignen sich im Straßenverkehr, im Haus,
im Urlaub und beim Sport.
Also in der Freizeit.
Was ein Unfall ist, weiß im Grunde jeder. Gleichwohl muss innerhalb
der Versicherungswirtschaft der Begriff klar und eindeutig definiert
sein. In den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen lautet die
Definition wie folgt:
Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von
außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Nur während der Arbeit (und auf dem Weg dorthin und zurück) haben
Sie als Berufstätige(r) und Mitglied einer der Berufsgenossenschaft
den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Nur im Kindergarten
(und auf dem Weg dorthin und zurück) sind Ihre Kinder gesetzlich
versichert.
Umkehrschluss:
KEIN Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung
besteht daher für:
Um hier Vorsorge zu treffen empfiehlt sich eine private
Unfallversicherung. Aber auch hier gilt es natürlich sich
vorher genau zu informieren. Wie ist der Leistungsumfang die ich
benötige bzw. wünsche und wie lässt sich dieser
mit einem vernünftigen Beitrag realisieren.
Eckpunkte im Leistungsumfang sollten sein:
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Auf dieser Webseite besteht keine Möglichkeit der "Online-Berechnung". Unsere Angebote werden mit der entsprechenden Software von "Hand" erstellt.

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