
Agentur
Alberts - Versicherungsmakler oHG
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Die Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten
Versicherungen.
Im BGB § 823 ist folgendes geregelt:
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, die Gesundheit, die
Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen
widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus
entstehenden Schaden verpflichtet.
Eine finanzielle Begrenzung ist dabei nicht vorgesehen. Wir alle
haften also bei einem durch uns schuldhaft verursachten Schaden in
praktisch unbegrenzter Höhe mit dem gesamten jetzigen und
zukünftigen Vermögen. Dazu können das jetzige und künftige
Einkommen, Kapitaleinkünfte, Immobilienbesitz, Erbschaften, sogar
Lottogewinne usw. herangezogen werden. Ein größerer Schaden kann,
mit dieser Regelung, die gesamte materielle Existenz einer Person
gefährden. Dies wird die Verschuldungshaftung genannt. Daneben gibt
es auch die Gefährdungshaftung. Das bedeutet das die Person schon
allein durch den Besitz z.B. eines Hundes oder Kfz haften, auch wenn
bei einem Schaden den Besitzer keine unmittelbare Schuld trifft.
Dabei erfüllt die Haftpflichtversicherung folgende Funktionen, die
sonst der Versicherungsnehmer selber übernehmen müsste:
Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Insoweit gewährt die Haftpflichtversicherung Rechtsschutz.
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