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Agentur Alberts - Versicherungsmakler oHG
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Riester Rente

Eins ist sicher, die gesetzliche Rentenversicherung ist es schon längst nicht mehr. Schon jetzt stößt das gesetzlichen Rentensystem massiv an seine Grenzen. Sei es durch die demographische Entwicklung oder der kürzen Lebensarbeitszeit und und und.... Die zusätzliche private Altersversorgung rückt daher immer mehr in den Vordergrund. Gerade jetzt mit den "verbesserten" Vertragsformen, ab dem 01.01.2005, ist die "Riester-Rente" für viele interessant geworden.

Die staatlich geförderte "Riester-Rente" hilft Ihnen beim Aufbau der privaten Altersvorsorge mit Grundzulagen und einer möglichen Steuerersparnis.

Ab dem 01.01.2005

  • ist eine Kapitalabfindung - bis zu 30% - zum Rentenbeginn möglich
  • besteht die Möglichkeit des Dauerzulageantrages
  • keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II
  • Einheitlicher Mindest-Eigenbetrag (s.g. Sockelbetrag) in Höhe von 60 € p. a.; unabhängig von der Anzahl der Kinder

Ab dem Jahr 2008 gelten folgenden Zulagen:

  • Grundzulage je Berechtigten 154 €
  • Kinderzulage je Kindergeld/Kind 185 €
  • Kinderzulage für ab 2008 geborene Kinder / Kind 300 €
  • Bonus für Berufsanfänger einmalig 200 €, gilt bis zum 25. Lebensjahr

Beitragsleistung für die volle Zulage 4 % (vom sozialversicherungspflichtigen Brutto des Vorjahres)

In den Genuss der Förderung kommt folgender Personenkreis:

  • Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und bei privaten Unternehmen beschäftigt sind
  • Auszubildende / Wehr- und Zivildienstleistende
  • Pflegepersonen (häusliche Pflege)
  • Auf Antrag oder kraft Gesetzes pflichtversicherte Selbständige, z.B. Handwerksmeister
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen, z.B. Arbeitslose, Krankengeld
  • Versicherte während des Kindererziehungszeit -Dauer 3 Jahre-
  • In der landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) pflichtversicherte Landwirte und ihre Ehegatten
  • Geringfügig Beschäftigte die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
  • Vorruheständler / Altersteilzeitbeschäftigte
  • Beamte, Richter und Soldaten
  • Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mit einer beamtenähnlichen Zusatzversorgung

Nicht Begünstigter Personenkreis:

  • Nicht versicherungspflichtige Selbständige
  • Pflichtversicherte eines berufsständischen Versorgungswerkes, z.B. angestellte Rechtsanwälte, Ärzte
  • Freiwillig Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Rentner
  • Sozialhilfebezieher
  • Beschäftigte unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze -400 € Jobs- es sei denn es wurde auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet
  • Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrentner bzw. Rentner wegen Erwerbsminderung, sofern sie nicht gleichzeitig einer versicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung nachgehen
  • Studenten, die während des Studiums erforderliche Praktika ableisten oder die regelmäßig weniger als 400 € verdienen

Information und eine weitere Beratung erhalten Sie in unserem Büro für Versicherungen in Hamburg. Egal ob für die private Krankenversicherung (PKV) als Arbeitnehmer, Selbständiger oder als Beihilfeberechtigter. Wir haben die PKV - Tarife im Vergleich. Auch für Berufsunfähigkeit (BU), der privaten finanziellen Vorsorge und Sachversicherungen.
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Antrag Riester Rente - Beratung

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