
Agentur
Alberts - Versicherungsmakler oHG
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Die Beihilfe wird auf Antrag von dem jeweiligen Dienstherrn prozentual oder pauschal nach Vorlage der (vom Beihilfeberechtigten zuvor privat bezahlten) Rechnungen für gesundheitsbezogene Ausgaben gewährt. Erstattet werden Aufwendungen, je nach Familiensituation und Bundes- bzw. Landesrecht. Diese können je nach Bundes.- oder Landesrecht 50% bis hin zu 80% betragen. In der Regel werden dabei nur „beihilfefähige“ Aufwendungen berücksichtigt und Selbstbehalte abgezogen.
Als finanzielle Unterstützung im
| Krankheitsfall | |
| Geburtsfall | |
| Pflegefall | |
| Todesfall |
erhalten
| Deutsche Beamte | |
| Berufsrichter | |
| Deren Ehepartner und Kinder | |
| Familienangehörigen von Soldaten | |
| Pensionierte Berufssoldaten und deren Familienangehörige |
soweit diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind.
Damit der Beihilfeberechtigte nicht auf den Restkosten sitzen bleibt, hat dieser die Möglichkeit, über die sog. Restkostenabsicherung, bei der privaten Krankenversicherung (PKV) die verbleibenden Kosten abzusichern.
Auch hier gilt es, im Vorwege, eine Beratung und Information zur PKV zu erhalten. Die notwendigen und passenden Tarife der PKV, müssen wie Puzzlestein, an die Vorgaben der Beihilfestelle angefügt werden.
Wir pflegen die individuelle Beratung für die private Krankenversicherung - Tarife im Vergleich ( PKV ) - Information und Beratung am Telefon und persönlich im Beratungsbüro in Hamburg Poppenbüttel. Wir helfen auch gerne bei sogenannten Problemfällen mit Vorerkrankungen. Wir freuen uns über Ihren Anruf.
Fragen Sie auch die Verbraucher-Beratung in Hamburg.
Der Beihilfeberechtigte erhält 50% Beihilfe für den ambulanten,
zahnärztlichen und stationären Bereich erhält.
Bei zwei oder mehr Kinder steigt der Bemessungssatz von 50% auf 70%
an. Diesen Satz erhält er auch als Versorgungsempfänger (Pensionär).
Der nicht berufstätige Ehepartner (bzw. Einkommen aus selbständiger
Tätigkeit unter 17.000 Euro) ist zu 70% beihilfefähig.
Kinder sind zu 80% beihilfefähig bis längstens zum 27. Lebensjahr.
Beachten Sie auch die Dauernde Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherung für die erstmalige Verbeamtung. Infos finden Sie hier.
* Einschränkungen / Selbstbeteiligungen:
| NRW sieht seit dem 01.01.1999 eine SB bei Chefarztbehandlung (10,00 Euro) und bei der Unterbringung im Zweibettzimmer (15,00 Euro) vor. Diese gilt für max. 30 Tage/Kalenderjahr. | |
| Bayern sieht seit dem 01.07.2003 eine SB bei Chefarztbehandlung (25 Euro) und bei der Unterbringung im Zweibettzimmer (14,50 Euro) vor. Auch diese gilt für max. 30 Tage pro Kalenderjahr. | |
| Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben die Wahlleistungen (Zweibettzimmer / Chefarzt) zum 1. April 2004 gestrichen. Wer auf die Wahlleistungen nicht verzichten will, dem werden gegen 13,00 Euro Besoldungseinzug die Wahlleistungen auch weiterhin gewährt. |
Wir weisen daraufhin, dass der Standartschutz einer Vollversicherung mind. den 3,5 fachen Satz der Gebührenordnung der Ärzte erstatten sollte, ansonsten drohen hohe Eigenbeteiligungen.
Sie sollten niemals den Ausschluss einer Krankheit oder Gebrechens im Versicherungsschutz akzeptieren. Lassen Sie sich zu Thema ausführlich beraten.
Unsere kostenlose Beratung erhalten Sie in unserem Büro für Versicherungen in Hamburg, auch gerne am Telefon. Wir freuen uns über Ihren Anruf. Sollten Sie momentan keine Zeit für eine Beratung haben, so benutzen Sie bitte unser Kontaktformular um uns eine Nachricht zu übersenden. Wir rufen Sie gerne zurück.
Oder nutzen Sie auch gerne diese e-Mail: infoline@agentur-alberts.de
Bremen gewährt im stationären Bereich Mehrbettzimmeranspruch ohne Wahlleistungen
| Ambulant / Zahn | Stationär | |
| Ledig ohne Kind | 50 % | 65 % |
| Verheiratet | 55 % | 70 % |
| - mit einem Kind | 60 % | 75 % |
| - mit zwei Kindern | 65 % | 80 % |
| - mit drei Kindern | 70 % | 85 % |
Lassen Sie sich nicht von Lockangeboten blenden und vermeiden Sie Fehler beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung ( PKV ). Informationen sowie Beratung erhalten Sie bei uns in Hamburg und am Telefon. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Nutzen Sie bitte auch unser Kontaktformular für weitere Informationen und einer Beratung.
Oder nutzen Sie auch gerne diese e-Mail: infoline@agentur-alberts.de
Unsere Marktbeobachtung geht sehr genau mit der Beitragsentwicklung um und setzt sich kritisch mit den Tarifen auseinander. Wir beraten Sie gerne zum Thema Beihilfe. Unsere Beratung berücksichtigt entsprechend die Bundes.- und Länderbeihilfe und die entsprechenden Tarife von der PKV.
Sollten Sie momentan keine Zeit für eine Beratung haben, so benutzen Sie bitte unser Kontaktformular um uns eine Nachricht zu übersenden. Wir rufen Sie gerne zurück.
Die Beratung und Ihre Betreuung erfolgt ausschließlich über uns und ist für Sie kostenfrei. Somit ist gewährleistet, dass Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an unberechtigte weitergereicht werden.
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